STOPPI® und MUPPY® - GKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Kieferorthopädie

Abrechnungsbereiche

BEMA
Gesetzlich abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

STOPPI® und MUPPY® Abrechnung über BEMA (nur bei KIG D5 und O4): ACHTUNG: die €-Beträge entsprechen einem Durchnitts-Punktwert von 1 €!
DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
16.02.BEMA
121
Beseitigung von Habits bei einem habituellen Distalbiss oder bei einem offenen Biss, je Sitzung – zzgl. Materialkosten 117.0017
Gesamt: 17

Berechnungsfähige Materialien

Die Kosten für die Apparaturen STOPPI® und MUPPY® können zusätzlich zur Position 121 berechnet werden.

Hinweise zur Abrechnung

Die Position 121 kann zur Beseitigung schädlicher Gewohnheiten bis zu sechsmal während eines Zeitraums von sechs Monaten abgerechnet werden. Nach einem Zeitraum von sechs Monaten ist die Abrechnung der Nr. 121 ausgeschlossen. Neben den Nrn. 119/120 ist die Nr. 121 nicht abrechnungsfähig. Die Kosten für die Apparaturen STOPPI® und MUPPY® können zusätzlich zur Position 121 berechnet werden. ACHTUNG: Die Abrechnung von präventiven Apparaturen ist im GKV-Bereich stark eingeschränkt. Sie darf auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen nur erfolgen bei bestehenden extremen Frontzahnstufen (über 9 mm) oder bei offenem Biss (über 4 mm). Dies entspricht der KIG-Einstufung D5 bzw. O4. Bei allen anderen, als den genannten KIG-Einstufungen, sind die Kosten dem Patienten nach GOZ in Rechnung zu stellen.