Provisorische Versorgung der zu entfernenden Zähne 12-22 mit laborgefertigten Langzeitprovisorium 14-24, mindestens 3 Monate - PKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Zahnersatz

Abrechnungsbereiche

GOZ
BEB '97
BEB Zahntechnik
Privat abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

01.06.: Eingehende Untersuchung und Beratung mit Panoramaschichtaufnahme und Erhebung eines Parodontalindexes. Befund: die Zähne 12-22 sind parodontal stark geschädigt und sind daher nicht mehr zu erhalten. Pat. wurde über Behandlungsablauf der Extraktion und der Versorgung aufgeklärt. Pat. möchte sich das noch überlegen. OK / UK Abdrücke für Planungsmodelle und deren Herstellung.

06.06.: Pat. kommt ohne Termin in die Praxis und wünscht erneute Besprechung. Zähne haben sich noch weiter gelockert. Pat. über Alternative Behandlungen aufgeklärt und möglichen der temporären Versorgung sowie aller möglichen definitiven Versorgungen. Beratung ca. 30 Minuten mithilfe der Planungsmodelle. Pat. entscheidet sich für ein laborgefertigtes Langzeitprovisorium, da er demnächst längere Zeit im Ausland ist.

07.06.: Kostenvoranschlag für die Versorgung wird erstellt und an Pat. geschickt. Zudem wird auch die Planung des besprochenen definitiven Zahnersatzes an Pat. geschickt.

11.07.: Entfernung der Zähne und herstellen eines Provisoriums: Erneute Besprechung und Untersuchung über den Behandlungsverlaufes sowie der Verhaltensregeln nach Extraktion und mit dem Provisorium. Oberflächen- und Intraligamentäre Anästhesien an 12-22 jeden Zahn einzeln. Abformung für Formteil. Entfernung der Zähne mit anschließender primärer Wundversorgung mittels Naht. Vorpräparation der Zähne 14,13,23,24 mit anschließender Herstellung einer provisorischen Brücke von 14-24 mithilfe eines Formteiles und temporärer Zementierung.

13.07.: Eingliederung des laborgefertigten Langzeitprovisorium: Abnahme des Provisoriums sowie Reinigung der Stümpfe. Kontrolle der Wundheilung sowie Nahtentfernung an den Zähne 12-22, Einprobe des Langzeitprovisorium mit kleinen Anpassungen. Langzeitprovisorium wurde dann adhäsiv eingesetzt.

TP      BBBB      
R                
B    wwwwXXXXwwww    
 18171615141312112122232425262728
 48474645444342413132333435363738
B                
R                
TP                

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
01.06.GOZ
0010
Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen einschließlich Erhebung des Parodontalbefundes sowie Aufzeichnung des Befundes11005.62
01.06.GOÄ
Ä1
Beratung, auch telefonisch199
01.06.GOÄ
5004
Panoramaschichtaufnahme der Kiefer10
01.06.GOZ
4005
Erhebung mindestens eines Gingivalindex und/oder eines Parodontalindex (z. B. des Parodontalen Screening-Index PSI)1804.5
01.06.GOZ
0060
Abformung beider Kiefer für Situationsmodelle und einfache Bissfixierung einschließlich Auswertung zur Diagnose oder Planung126014.62
06.06.GOÄ
Ä3
Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung auch mittels Fernsprecher11508.74
07.06.GOZ
0030
Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans nach Befundaufnahme120011.25
11.07.GOÄ
Ä1
Beratung, auch fernmündlich 199
11.07.GOÄ
Ä5
Symptombezogene Untersuchung1804.66
11.07.12-22GOZ
0080
Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich1301.69
11.07.12-22GOZ
0090
Intraorale Infiltrationsanästhesie bzw. intraligamentäre Anästhesie46013.5
11.07.12-22GOZ
3000
Entfernung eines einwurzeligen Zahnes oder eines enossalen Implantats47015.75
11.07.14,24GOZ
2270
Provisorium im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung227030.37
11.07.13,23GOZ
5120
Provisorische Brücke im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung 224027
11.07.12-22GOZ
5140
Provisorische Brücke im direkten Verfahren mit Abformung, je Brückenspanne oder Freiendsattel, einschließlich Entfernung 1804.5
13.07.12-22GOZ
3300
Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff1653.66
13.07.13,14,23,24GOZ
7080
Versorgung eines Kiefers mit einem festsitzenden laborgefertigten Provisorium (einschließlich Vorpräparation) im indirekten Verfahren, je Zahn oder je Implantat, einschließlich Entfernung 4600134.98
13.07.12-22GOZ
7090
Versorgung eines Kiefers mit einem laborgefertigten Provisorium im indirekten Verfahren, je Brückenglied, einschließlich Entfernung 427060.74
13.07.14,13,23,24GOZ
2197
Adhäsive Befestigung413029.25
Gesamt: 388.83

Berechnungsfähige Materialien

  • Abformmaterial, GOZ Teil A, Allgemeine Bestimmungen
  • berechnungsfähige Materialien
    • Anästhetikum
    • Nahtmaterial
    • Provisorien
  • zahntechnische Kosten

Hinweise zur Abrechnung

  • 14-24 wurde zunächst eine provisorische Brücke erstellt und eingesetzt, bis zur Fertigstellung und Eingliederung des Langzeitprovisoriums (Tragedauer des Langzeitprovisoriums mindestens 3 Monate).
  • Sollte das laborgefertigte Langzeitprovisorium metallarmiert sein, so ist im Labor zusätzlich der BEB Position 1403 sowie die verwendete Legierung abrechenbar.

 

Sollte das Langzeitprovisorium keine 3 Monate im Kiefer sein, so ist diese nach GOZ-Position 2270, 5120 und 5140 abzurechnen.

Die Entfernung des Langzeitprovisorium kann, sollte es fest zementiert worden sein, kann nach der GOZ-Position 2290 abgerechnet werden.

Ein Abnahmen und Wiedereingliedern eines Langzeitprovisorium ist mit der GOZ-Position 7080 bzw, 7090 abgegolten und kann nicht erneut berechnet werden.

Die GOZ-Position 7090 ist je Brückenglied abrechnenbar - in unserem Fall deshalb 4 mal- die GOZ-Position 5140 hingegen ist je Spanne abrechenbar - in unserem Fall deshalb nur einmal -.