Behandlungsbereich/ Versorgungsform
Prophylaxe
Abrechnungsbereiche
GOZ
Analogleistung
Fallbeschreibung/ Dokumentation
Prophylaxe inkl. PZR bei Erwachsenen, Füllungspolitur Zahn 46
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. | Faktor | Betrag |
11.02. | GOÄ 1 | Beratung - auch mittels Fernsprecher - Beratung über den Gesundheitszustand der Zähne und konservierender Behandlung | 1 | 2.30 | 10.72€ | |
11.02. | GOZ 0010 | Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen einschließlich Erhebung des Parodontalbefundes sowie Aufzeichnung des Befundes - Untersuchung vor PZR und Kontrolle nach PZR | 1 | 2.30 | 12.94€ | |
11.02. | GOZ 1000 | Erstellung eines Mundhygienestatus und eingehende Unterweisung zur Vorbeugung gegen Karies und parodontale Erkrankungen, Dauer mindestens 25 Minuten | 1 | 200 | 11.25€ | |
11.02. | GOZ 4005 | Erhebung mindestens eines Gingivalindex und/oder eines Parodontalindex | 1 | 80 | 4.5€ | |
11.02. | 18-48 | GOZ 1040 | Professionelle Zahnreinigung | 32 | 28 | 50.39€ |
11.02. | Wangen / Zungenreinigung gem. § 6,1 GOZ, entspr. … - Bitte beachten Sie, dass jede analoge Position praxisindividuell kalkuliert und ermittelt werden muss. | 1 | 0 | 0 | ||
11.02. | 18-48 | GOZ 4020 | Taschenspülungen alle Zähne | 1 | 45 | 2.53€ |
11.02. | 43-33 | GOZ 4025 | Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation, je Zahn | 6 | 15 | 5.06€ |
11.02. | 46 | GOZ 2130 | Politur der alten Amalgamfüllung | 1 | 104 | 5.85€ |
11.02. | 17 | GOZ 2010 | überempfindlichen Zahnhals 17 behandelt | 1 | 50 | 2.81€ |
Gesamt: 106.05€
Berechnungsfähige Materialien
- Antibakterielles Medikament zu der Gebühr GOZ 4025
Hinweise zur Abrechnung
- GOZ 0010: Eingehende Untersuchung und GOÄ 1: Beratung können in den Prophylaxesitzungen abgerechnet werden, allerdings muss begründet werden, dass es sich hierbei um andere Themen als um die Prophylaxe gehandelt hat (z.B. Untersuchung zur Feststellung von Karies, KFO-Beratung, ZE-Beratung.)
- GOZ 1000 1x im Jahr abrechenbar. Die Behandlungsdauer von 25 Minuten muss eingehalten werden. Wird diese auf mehrere Sitzungen aufgeteilt erfolgt die Abrechnung nach vollständig erbrachter Leistung.
- Der Aufwand der jeweiligen Leistung muss individuell bemessen werden.
- GOZ 1040 ist je Zahn, Implantat oder Brückenglied berechenbar. Allerdings nicht neben 1020, 4050, 4055, 4060, 4070, 4075, 4090, 4010. Werden überempfindlicher Zahnflächen nach GOZ 2010 behandelt, darf die GOZ 2010 auch neben GOZ 1040 abgerechnet werden.
- Eine subgingivale Konkremententfernung im Zusammenhang mit einer professionellen Zahnreinigung kann analog nach §6Abs.1 GOZ berechnet werden.
- Die Wangen und Zungenreinigung geht über den Leistungsinhalt der GOZ 1040 hinaus und kann gesondert berechnet werden. Da diese Leistung in der GOZ nicht enthalten sind, kann sie analog berechnet werden.