BU: Präparation und Eingliederung einer Vollverblendeten Metallkeramikkrone am Zahn 11 über BG nach Unfall. – GKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Zahnersatz

Abrechnungsbereiche

BEMA
BU
BEL II
BEB '97
BEB Zahntechnik
Gesetzlich abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

Fallbeschreibung: Metallkeramikkrone auf Zahn 11 durch BG nach Unfall

 

02.01. Patient kommt nach Arbeitsunfall in die Praxis. Zahn 11 wurde von einer Stange getroffen wobei dieser horizontal frakturiert ist und Pat. starke Schmerzen hat.

Symtombezogene Untersuchung, Vitalitätsprüfung, Röntgendiagnostik mittels Zahnfilm und anschließende Besprechung über den Behandlungsverlauf.

Befundbericht der Berufsgenossenschaft "Bericht Zahnschaden" ausgefüllt, wodurch eine Gebühr in Höhe von 22,02 € zzgl. Porto berechnet werden kann. Erstellung eines Heil- und Kostenplanes für die Zahnersatzbehandlung. Beide Pläne werde an die zuständige Berufsgenossenschaft geschickt.

Zahn hat eine alte vollständige intakte Wurzelfüllung und röntgenologisch kein Anhalt für eine Wurzelfraktur. Lockerungsgrad I – II vorhanden. Zahnfleisch zeigt eine Verfärbung. Pat. benötigt evtl. eine Schienung und eine Krone. Medikamentöse Behandlung des Zahnfleisches, Zahn wurde provisorisch verschlossen.

05.01. Patient kommt zur Nachkontrolle. Zahnfleischverfärbung ist besser geworden, aktuell keine Beschwerden mehr. Patient möchte gerne eine provisorisch Krone vorübergehend. Zahn anästhesiert, Vorpräparation und Herstellung eines Provisoriums und temporärer Zementierung

15.02. Plan ist von Berufsgenossenschaft gekommen. Provisorium wurde entfernt. Minimaler Lockerungsgrad vorhanden. Intraligamentäre Anästhesie, Nachpräparation für eine Krone 11, um den Zahn mehr abzustützen wurde der Zahn für einen gegossenen Stift vorbereitet, Exzision der Schleimhaut, Legen von Retraktionsfäden zur Darstellung der Präparationsgrenze, Abformungen erfolgen mit konfektioniertem Löffel, Herstellung eines Stiftprovisoriums mit Abformung und temporärer Zementierung.

20.02. Einprobe: Laborgefertigter Stift mit Aufbau ist aus dem Labor gekommen. Infiltrationsanästhesie, Entfernung des Provisorium sowie Reinigung des Stupfes 11. Einprobe mit anschließender Eingliederung. Metallgerüst für Krone ist auch vom Labor gekommen. Legen von Retraktionsfäden zur Darstellung der Präparationsgrenze. Anprobiert und schließend Teilabformung und Gerüst zurück ins Labor zur Ausarbeitung. Neue Abformung und Herstellung eines neuen Provisorium anschließend mit temporären Zement eingesetzt

01.03. Einsetzen der Laborgefertigten Vollkrone: Infiltrationsanästhesie, Entfernung des Provisoriums sowie Nachreinigung des Stumpfes 11. Einprobe und anschließende definitive Eingliederung der Krone mit Zement

TP       KM        
R                
B       ww        
 18171615141312112122232425262728
 48474645444342413132333435363738
B                
R                
TP                

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
02.01.BEMA
Ä1
Beratung 199
02.01.Bericht Zahnschaden ausgefüllt - 22,02 € zzgl. Versandkosten00
02.01.11BEMA
8
Sensibilitätsprüfung der Zähne 166
02.01.11BEMA
Ä925a
Röntgen, bis zwei Aufnahmen11212
02.01.BEMA
105
Lokale medikamentöse Behandlung von Schleimhauterkrankungen, Aufbringen von auf der Mundschleimhaut haftenden Medikamenten oder Behandlungen von Prothesendruckstellen, je Sitzung188
02.01.Schriftliche Aufstellung eines Heil- und Kostenplanes zur prothetischen Versorgung - nach Befundaufnahme und ggf. Auswertung von Modellen 100
05.01.11Schutz eines beschliffenen Zahnes und Sicherung der Kaufunktion durch eine provisorische Krone oder provisorischen Ersatz eines fehlenden Zahnes durch ein Brückenglied 100
15.02.11BEMA
40
Infiltrationsanästhesie 188
15.02.11BEMA
12
Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen (Separieren, Beseitigen störenden Zahnfleisches, Anlegen von Spanngummi, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung), je Sitzung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereic11010
15.02.11BEMA
49
Exzision von Mundschleimhaut oder Granulationsgewebe für das Gebiet eines Zahnes11010
15.02.11Schutz eines beschliffenen Zahnes und Sicherung der Kaufunktion durch eine provisorische Krone mit Stiftverankerung100
20.02.11BEMA
40
Infiltrationsanästhesie 188
20.02.11BEMA
12
Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen (Separieren, Beseitigen störenden Zahnfleisches, Anlegen von Spanngummi, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung), je Sitzung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich11010
20.02.11Vorbereiten eines zerstörten Zahnes zur Aufnahme einer Krone durch gegossenen Stiftaufbau oder Schraubenaufbau, mit Verankerung im Wurzelkanal100
20.02.11Schutz eines beschliffenen Zahnes und Sicherung der Kaufunktion durch eine provisorische Krone oder provisorischen Ersatz eines fehlenden Zahnes durch ein Brückenglied 100
01.03.11BEMA
40
Infiltrationsanästhesie 188
01.03.11Versorgung eines Einzelzahnes durch eine Krone (Hohlkehlpräparation) - Hierunter ist die Verblendkrone abzurechnen - 100
Gesamt: 89

Berechnungsfähige Materialien

  • Abformmaterial
  • berechnungsfähige Materialien
    • Legierung
    • Metallstift
    • Ggf. Abbrennstift

Hinweise zur Abrechnung

Zur Befunderhebung gibt es ein eigenes Formular, diese muss vollständig ausgefüllt an die zuständige Berufsgenossenschaft geschickt werden. Hierfür ist eine Gebühr in Höhe von 22,02 € zzgl. Porto berechenbar. Ein Heil- und Kostenplan für Zahnersatz sollte hier zusätzlich erstellt werden.

Die Unfall muss vom Arbeitgeber des Patienten gemeldet werden. Alle Leistungen die im Rahmen dieses Unfalls erfolgen sind über die BG nach vorheriger Genehmigung abzurechnen.

Die Berufsgenossenschaften verfügen über einen eigenen Leistungskatalog über Zahnersatz nachdem abgerechnet wird.

Ein Festzuschusssystem wie in der GKV gibt es nicht. Mit dem Bewillingungsschreiben der BG wird auch der Erstattungsbetrag mitgeteilt.

Begleitleistungen sind über BEMA abzurechnen, jedoch mit dem jeweilig gültigen Punktwert der Berufsgenossenschaft. In der Software werden die Leistungen entsprechend gekennzeichnet.

der aktuelle Punktwert ist 1,41.

Laborkosten werden über BEL II und BEB berechnet.

 

Sollte die Krone adhäsiv befestigt werden, kann dies über GOZ 2197 berechnet werden.