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Wurzelbehandlung unter wirtschaftlichen Aspekten

Zunächst stellt sich die grundsätzliche Frage, ob eine Wurzelkanalbehandlung nach Kassenrichtlinie unter wirtschaftlichen Aspekten überhaupt möglich ist, denn anders als im Privatbereich kann das Honorar bei der Kassenabrechnung nicht an den Aufwand der Behandlung angepasst werden.

 

Betrachtet man den Leistungsanspruch der gesetzlichen Krankenversicherung, dann besteht für den GKV-Patienten lediglich ein Anspruch auf eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung. Inwiefern das mit dem Anspruch eines modernen endodontischen Behandlungskonzepts zu vereinbaren ist, muss jede Praxis für sich selbst entscheiden. Der Weg zur rein privaten Wurzelkanalbehandlung ist jedoch gar nicht so schwer, wenn qualitativ höherwertig behandelt wird und der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse überschritten wird.

 

Wie dieser Weg beschritten wird, lesen Sie auf dzw.de