Punktzahl:
500
(1) 28,12 €
(2.3) 64,68 €
(3.5) 98,42 €
Gebührenziffer:
6170
Behandlungsbereich:
Kieferorthopädie
Beschreibung
Eingliederung einer Kopf-Kinn-Kappe
Abrechenbar je
je Kopf-Kinn-Kappe
Abrechnungsbestimmungen
Die Kosten für die eingegliederten Hilfsmittel nach den Nummern 6160 und 6170 sind gesondert berechnungsfähig.
zusätzlich berechnungsfähig
Kommentare
Oktober 2018
Die Leistung beschreibt die Anpassung und Einstellung einer Kopf-Kinn-Kappe zu kieferorthopädischen Zwecken. Die Kosten für die bei der Eingliederung notwendigen Hilfsmittel sind in dem Honorar nicht enthalten.
Kommentarquelle:
BZÄK
Die Angabe des Headgear in der Leistungsbeschreibung ist nur beispielhaft zu verstehen. Die Nr. 6160 GOZ ist ebenso berechnungsfähig für die Eingliederung von Bögen und Hilfsmitteln zur intra- und/oder extraoralen Befestigung.
Kommentarquelle:
Dr. Hinz Praxis & Wissen