3260 Freilegen retinierten oder verlagerten Zahnes

Punktzahl:
550
(1) 30,93 (2.3) 71,15 (3.5) 108,27
Gebührenziffer:
3260
Behandlungsbereich:
Chirurgie

Beschreibung

Freilegen eines retinierten oder verlagerten Zahnes zur orthopädischen Einstellung

Leistungsinhalt

  • Durchtrennung von Schleimhaut und Periost
  • Bildung eines Mucoperiostlappens
  • Darstellung des Zahnes im Knochenlager
  • Freilegen durch Knochenabtrag
  • Wundverschluss und Wundversorgung

Dokumentation

  • Patientenaufklärung
  • schriftliches Einverständnis des Patienten
  • Zahnangabe
  • Anästhesie - Anzahl / Region  / verwendetes Anästhestetikum
  • ggf. besondere Umstände während des Behandlungsablaufes
  • Verhaltensmaßnahmen nach chirg. Eingriff
  • verwendetes Material (Nahtmaterial, Drainage)
  • Chargenangabe der verwendeten chirurgischen MP

Musterbeispiele für mögliche Begründungen

  1. Überdurchschnittlich schwierige und zeitaufwändige Freilegung eines sowohl retinierten als auch deutlich verlagerten Zahnes
  2. Erheblich erhöhter Zeitaufwand und Schwierigkeit wegen umfangreicher Freilegung eines vollständig knöchern retinierten und verlagerten Zahnes.
  3. Überdurchschnittlicher Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand aufgrund sehr spröder Knochenverhältnisse.
  4. Besondere Schwierigkeit und stark erhöhter Zeitaufwand aufgrund sehr schmaler/kleiner Knochenform.
  5. Erhöhte Schwierigkeit aufgrund Gefährdung von Nachbarstrukturen
  6. Erhöhte Schwierigkeit aufgrund besonders komplizierter Nahttechnik

zusätzlich berechnungsfähig

Allgemeine Bestimmungen Teil D
3.Knochenersatzmaterialien sowie Materialien zur Förderung der Blutgerinnung oder der Geweberegeneration (z. B. Membranen) sowie zum Verschluss von oberflächlichen Blutungen bei hämorrhagischen Diathesen oder, wenn dies zum Schutz wichtiger anatomischer Strukturen (z. B. Nerven) erforderlich ist, sowie atraumatisches Nahtmaterial oder nur einmal verwendbare Explantationsfräsen, sind gesondert berechnungsfähig.

Kommentare / Hinweise

Januar 2021

  1. Diese Nummer ist berechnungsfähig für die chirurgische Freilegung eines retinierten oder verlagerten Zahnes, bei dem eine kieferorthopädische Einstellung geplant ist.
  2. Werden im Zusammenhang mit dieser Leistung Drahtligaturen, Drahthäkchen oder dergleichen angelegt, ist zusätzlich die Nummer 2697 (GOÄ) berechnungsfähig.
  3. Zur Vorbereitung der Mobilisierung des freigelegten Zahnes können weitere Leistungen nach der Nummer 6120 (Band) und nach Nummer 6100 (Bracket) anfallen.
  4. Zur Leistungsberechnung tritt der betreffende Zuschlag aus dem Abschnitt L hinzu.
  5. Bei dieser Leistung fällt zusätzlich der OP-Zuschlag nach der Nummer 0510 an, sofern es sich um die höchste zuschlagsfähige Leistung am Operationstag handelt und kein OP-Zuschlag aus der GOÄ zur Berechnung kommt.
Kommentarquelle:
BZÄK