Gebührenziffer:
Ä31
Behandlungsbereich:
Beratungen/Besuche/Konsilien
Beschreibung
Homöopathische Folgeanamnese mit einer Mindestdauer von 30 Minuten unter laufender Behandlung nach den Regeln der Einzelmittelhomöopathie zur Beurteilung des Verlaufs und Feststellung des weiteren Vorgehens – einschließlich schriftlicher Aufzeichnungen
Privat abrechnen
Punktzahl:
450
(1) 26,23 €
(2.3) 60,33 €
(3.5) 91,80 €
Abrechenbar je:
3 x innerhalb von 6 Monaten
Abrechnungsbestimmungen
- Die Leistung nach Nummer 31 ist innerhalb von sechs Monaten höchstens dreimal berechnungsfähig.
- Neben der Leistung nach Nummer 31 sind die Leistungen nach den Nummern 1, 3, 4, 30 und/oder 34 nicht berechnungsfähig.
Leistungsinhalt
• Homöopathische Folgeanamnese mit einer Mindestdauer von 30 Minuten unter laufender Behandlung nach den Regeln der Einzelmittelhomöopathie zur Beurteilung des Verlaufs und Feststellung des weiteren Vorgehens
• einschließlich schriftlicher Aufzeichnungen
zusätzlich berechnungsfähig
Berechnung daneben ausgeschlossen
Musterbeispiele für mögliche Begründungen
1.Erheblich erhöhter Zeitaufwand für besonders genaue Besprechung und Ausführung bei geändertem Behandlungsvorgehen.
2.Erheblich erhöhter Zeitaufwand für besonders genaue Besprechung wegen Änderung der Medikation.
Gerichtsurteil
Beschlossen durch
Oberlandesgericht
Landesgericht
Sozialgericht: