Leistungsinhalt
Aufbissschiene mit adjustierter Oberfläche
- Grundleistung für die Herstellung eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche unter Verwendung eines Mittelwertartikulators
Entspricht BEB'97 Leistung
Entspricht BEB Zahntechnik Leistung
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Verbrauchsmaterial
• Biss Silikon
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Gemeinsames Rundschreiben zur Einführung des BEL II vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV - Spitzenverband) / Verband Deutscher Zahntechniker - Innungen (VDZI) (Stand 19.03.2014)
- BEL-Nr. 401 0
- Die bisher unter den BEL-Nrn. 401 1, 401 2 und 401 3 geführten Aufbissbehelfe mit adjustierter Oberfläche wurden in der neuen BEL-Nr. 401 0 zusammengefasst.
- Bei der Festsetzung des Preises für die BEL-Nr. 401 0 gehen der VDZI und der GKV-SV daher davon aus, dass der Preis für die BEL-Nr. 401 1, 401 2 und 401 3 BEL II - 2006 als Ausgangsbasis für die Preisverhandlungen zur BEL-Nr. 401 0 zu Grunde gelegt wird.
- BEL-Nrn. 401 0, 402 0 und 403 0
- Die in Satz 2 der Erläuterungen zur Abrechnung zu den L-Nrn. 401 0, 402 0 und 403 0 enthaltene Formulierung zu den Halte- und Stützelementen ist so anzuwenden, dass im Falle des Erfordernisses eines Halte- oder Stützelements zuerst auf die Elemente aus der Leistungsgruppe 3 zurückzugreifen ist und danach auf die Elemente aus der Leistungsgruppe 7.
Abrechnungsfähig
• je Aufbissbehelf mit adjustierter Oberfläche
• für eine Aufbissschiene
• für eine Knirscherschiene
• für eine Bissführungsplatte
• neben der BEL-Nr. 710 0 - Aufbiss (für die Herstellung eines zusätzlichen/separaten Aufbisses)
Werden an einem Aufbissbehelf in zahnlosen Kieferabschnitten konfektionierte Zähne angebracht, sind die L-Nrn. 302 0 und 362 0, nicht jedoch die L-Nrn. 301 0 oder 361 0 abrechenbar. Sind Halte- und/oder Stützvorrichtungen sowie weitere Funktionsaufbisse erforderlich, können diese zusätzlich abgerechnet werden.