2730 Operative Maßnahmen zur Lagerbildung beim Aufbau des Alveolarfortsatzes

Gebührenziffer:
2730
Behandlungsbereich:
Chirurgie

Beschreibung

Operative Maßnahmen zur Lagerbildung beim Aufbau des Alveolarfortsatzes, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

Gesetzlich abrechenbar

BEMA Bewertungszahl:
56
Abrechenbar je:
Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

Kommentare / Hinweise

  1. In den Teilen J, L und N aus der GOÄ ´82 befinden sich 13 GOÄ-Positionen* für Leistungen aus dem fachärztlichen Bereich (MKG-Chirurgie). Diese GOÄ-Positionen sind grundsätzlich von der Abrechnung über die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen ausgeschlossen und die Behandlungsfälle insgesamt über die Kassenärztlichen Vereinigungen abzurechnen. In äußerst seltenen Fällen kann die Abrechnung, mit Hilfe eines individuellen Leistungsschlüssels, auch über die Kassenzahnärztliche Vereinigung erfolgen. In diesen Fällen sollte eine Mitteilung der jeweiligen KZV an die KZBV (Abteilung Vertragsinformatik) erfolgen, damit die Abrechnungsmodule entsprechend eingestellt werden können.

(*1439, 1440, 1441, 1446, 2440, 2441, 2442, 2621, 2626, 2627, 2730, 2732 und 2886).

Kommentarquelle:
KZBV

Privat abrechnen

Punktzahl:
500
(1) 29,14 (2.3) 67,03 (3.5) 102,00
Abrechenbar je:
Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

Leistungsinhalt

  • Operative Maßnahmen zur Lagerbildung
  • beim Aufbau des Alveolarfortsatzes
  • am Kieferhöhlenboden im Rahmen des Sinuslifts
  • klassisch präprothetisch (ohne nachfolgende Implantation)
  • präimplantologisch (mit nachfolgender Implantation)

Kommentare

  1. Bildung eines "Bettes" zur Aufnahme eines Knochentransplantats oder von Ersatzmaterialien im Rahmen des Aufbaus des Alveolarfortsatzes.
  2. Mit den augmentativen Leistungen nach Teil E oder K der GOZ ist die Lagerbildung abgegolten und nicht zusätzlich berechnungsfähig.
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss