Chairside-Leistungen


Die Leistungsbeschreibungen der Gebührenkataloge umfassen zahnmedizinisch notwendige, intraorale Behandlungsvorgänge. Häufige werden zusätzlich während einer Behandlung zahntechnische, extraorale Leistungen erbracht. Beispielsweise das Zuschneiden eines Formteils aus Silikon für die Herstellung von Provisorien. Diese zahntechnischen Leistungen werden „neben dem Stuhl“ als Chairside-Leistung erbracht und können auch von Praxen berechnet werden, die kein Eigenlabor haben.

 

Die Berechnung zahntechnischer Leistungen ist in der GOZ nach § 9 geregelt:

GOZ § 9 Abs 1  Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen:

„Neben den für die einzelnen zahnärztlichen Leistungen vorgesehenen Gebühren können als Auslagen die dem Zahnarzt tatsächlich entstandenen Kosten für zahntechnische Leistungen berechnet werden, soweit diese Kosten nicht nach den Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses mit den Gebühren abgegolten sind.“

 

Während die BELII unveränderbare und festgelegte Leistungen auflistet, bietet die BEB die Möglichkeit Leistungen zusätzlich zu definieren und deren Kosten angemessen zu kalkulieren. Die Kosten sollten nachvollziehbar gestaltet sein, sie sollten sich an dem tatsächlichen Zeitaufwand pro Minute orientieren. Ein Berechnungsbeispiel finden Sie im Einleitungstext zur BEB `97. 

 

In den Unterteilungen A-H finden Sie Vorschläge für Chairside-Leistungen, die zum Ansatz gebracht werden können. Auf eine konkrete numerische Kennzeichnung der Gebühren haben wir verzichtet, diese kann individuell vorgenommen werden.

 

Zu beachten ist dabei, dass die Chairside-Leistung nicht bereits Bestandteil der gleichzeitig berechneten GOZ-Leistung sein darf. Beispielsweise ist die „…einfache Ausarbeitung“ eines Provisoriums nach den GOZ-Nrn. 2270, 5120 und 5140 bereits Bestandteil der Leistung. Eine zusätzlich berechnete BEB-Position müsste über die einfache Ausarbeitung hinausgehen.

 

Im Bereich der gleichartigen oder andersartigen Versorgung können Chairside-Leistungen auch mit gesetzlich versicherten Patienten vereinbart werden.

 

 

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