25b Teilleistungen bei nicht vollendeten Leistungen nach Maßnahmen einschließlich der Ermittlung der Bissverhältnisse den Nrn. 15, 16 und 17-24

Beschreibung

Teilleistungen bei nicht vollendeten Leistungen nach den Nrn. 15, 16 und 17-24

nach Maßnahmen einschließlich der Ermittlung der Bissverhältnisse

- Halbe Gebühr nach Nr. 15 oder 16

Leistung

Enden die Leistungen nach weiteren Maßnahmen einschließlich der Ermittlung der Bissverhältnisse, so ist die Hälfte der jeweiligen Gebühr berechnungsfähig (Nr. 15, 16, 17-24)

Zielgruppe

Zahnmedizin

Abrechnungsart

BU

BU Nr.

25b

BU Kategorie

Gebührenverzeichnis Versorgung der Unfallverletzten