UP6c Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer Unterkieferprotrusionsschiene, Teilunterfütterung einer Unterkieferprotrusionsschiene

BEMA Bewertungszahl:
37
BEMA Nr.:
UP6c
Behandlungsbereich:
Schienen und Aufbissbehelfe

Beschreibung

Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer Unterkieferprotrusionsschiene, Teilunterfütterung einer Unterkieferprotrusionsschiene

Leistung

Teilunterfütterung einer Unterkieferprotrusionsschiene

Dokumentation

  • Angabe der unterfütterten Region
  • verwendetes Abformmaterial
  • Laborkosten
  • Ergebnis der Kontrolle nach Wiedereingliederung
Abrechenbar je:
Unterkieferprotrusionsschiene

Abrechnungsbestimmungen

Für das Reinigen, Säubern und Polieren von Unterkieferprotrusionsschienen einschließlich der Protrusionselemente können den Krankenkassen keine Kosten berechnet werden.

Kommentare / Hinweise

BEMA-Nr. UP6:

Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer Unterkieferprotrusionsschiene

Mit BEMA-Nrn. UP6 a bis UP6 e werden Gebühren für Reparaturleistungen und ggf. erforderliche Erweiterungen vereinbart.

Mit der Ausdifferenzierung in fünf Einzelleistungen sollen sämtliche regelhaft in Betracht kommenden Reparaturen abgedeckt und mit den entsprechenden Bewertungen dem jeweiligen Inhalt und Aufwand Rechnung getragen werden.

In Abgrenzung dazu wird klargestellt, dass für das bloße Reinigen, Säubern und Polieren von Unterkieferprotrusionsschienen einschließlich der Protrusionselemente den Krankenkassen keine Kosten berechnet werden können.

Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss

Gerichtsurteile

Beschlossen durch