Punktzahl:
270
(1) 15,19 €
(2.3) 34,93 €
(3.5) 53,15 €
Gebührenziffer:
6180
Behandlungsbereich:
Kieferorthopädie
Beschreibung
Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit und/oder Erweiterung von herausnehmbaren Behandlungsgeräten einschließlich Abformung und Wiedereinfügen, je Kiefer und je Sitzung einmal berechnungsfähig
Leistungsinhalt
- vorbereitende Maßnahmen (z. B. Abformung, Bissnahme)
- Wiedereingliederung des Behandlungsgeräts
- Maßnahmen zur Erweiterung
- Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit z. B. Einschleifmaßnahmen, Zurückdrehen einer Dehnschraube, Wiederherstellung von Drahtelementen am Behandlungsgerät, Entfernung von aktiven Elementen und Halteelementen, Unterfütterung
Abrechenbar je
je Kiefer
je Sitzung
Abrechnungsbestimmungen
- keine
zusätzlich berechnungsfähig
Berechnung daneben ausgeschlossen
Kommentare
Oktober 2018
- Die Gebührennummer bezieht sich auf Wiederherstellungsmaßnahmen ausschließlich für herausnehmbare kieferorthopädische Geräte und Apparaturen einschließlich ggf. erforderlicher Abformungen. Gleiches gilt für Erweiterungsmaßnahmen.
- Die Wiederherstellungsmaßnahmen an festsitzenden Geräten oder Apparaturen können daher nach § 6 Abs. 1 erfolgen. Die Leistung kann je Kiefer und Sitzung berechnet werden.
Kommentarquelle:
BZÄK
- Unter dieser Leistungsbeschreibung sind Reparaturen und/oder Änderungen an herausnehmbaren Behandlungsgeräten zu verstehen.
- Die Nr. 6180 kann neben den Nrn. 6030 bis 6080 berechnet werden, wenn ein Behand lungsmittel erweitert oder wiederhergestellt wird.
- Bei der Wiederherstellung und/oder Erweiterung bimaxillärer Geräte folgt die Berech nung je Kiefer.
- Die Wiederherstellungsmaßnahmen an festsitzenden Geräten oder Apparaturen können analog gem. § 6 Abs. 1 erfolgen.
Kommentarquelle:
Dr. Hinz Praxis & Wissen