Ä85 Schriftliche gutachtliche Äußerung mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand

Gebührenziffer:
Ä85
Behandlungsbereich:
Allgemeine Leistungen

Beschreibung

Schriftliche gutachtliche Äußerung mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand – gegebenenfalls mit wissenschaftlicher Begründung –, je angefangene Stunde Arbeitszeit

Privat abrechnen

Punktzahl:
500
(1) 29,14 (2.3) 67,03 (3.5) 102,00

Abrechnungsbestimmungen

Für ein gerichtliches Gutachten kann die Ä85 nicht berechnet werden, da hier das „Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz“ (JVEG) eintritt. Neben der Ä85 dürfen Portokosten und ggf. auch Versandkosten gemäß § 10 Abs. 1 Punkt 2 GOÄ berechnet werden.

Leistungsinhalt

Die aufwendige schriftliche gutachterliche Äußerung gemäß Ä 85 sollte neben der Darstellung des Sachverhaltes auch die ärztliche Beurteilung des Sachverhaltes und eine Begründung für die medizinische Folgerung beinhalten.

Gerichtsurteil

Beschlossen durch

Oberlandesgericht

Landesgericht

Sozialgericht: 

Amtsgericht