Gebührenziffer:
Ä85
Behandlungsbereich:
Allgemeine Leistungen
Beschreibung
Schriftliche gutachtliche Äußerung mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand – gegebenenfalls mit wissenschaftlicher Begründung –, je angefangene Stunde Arbeitszeit
Privat abrechnen
Punktzahl:
500
(1) 29,14 €
(2.3) 67,03 €
(3.5) 102,00 €
Abrechnungsbestimmungen
Für ein gerichtliches Gutachten kann die Ä85 nicht berechnet werden, da hier das „Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz“ (JVEG) eintritt.
Neben der Ä85 dürfen Portokosten und ggf. auch Versandkosten gemäß § 10 Abs. 1 Punkt 2 GOÄ berechnet werden.
Leistungsinhalt
Die aufwendige schriftliche gutachterliche Äußerung gemäß Ä 85 sollte neben der Darstellung des Sachverhaltes auch die ärztliche Beurteilung des Sachverhaltes und eine Begründung für die medizinische Folgerung beinhalten.
Gerichtsurteil
Beschlossen durch
Oberlandesgericht
Landesgericht
Sozialgericht: