Ä76 Schriftlicher Diätplan

Gebührenziffer:
Ä76
Behandlungsbereich:
Beratungen/Besuche/Konsilien

Beschreibung

Schriftlicher Diätplan, individuell für den einzelnen Patienten aufgestellt

Privat abrechnen

Punktzahl:
70
(1) 4,08 (2.3) 9,38 (3.5) 14,28
Abrechenbar je:
je Inanspruchnahme

Abrechnungsbestimmungen

keine

Kommentare

  1. Der schriftliche Diätplan muss individuell auf den Patienten ausgerichtet sein. Vorgefertigte, standardisierte Pläne sind nicht berechnungsfähig.
  2. Die Berechnung einer ausführlichen Ernährungsberatung ist weder in der GOZ noch GOÄ geregelt. Diese Leistung kann nach § 6 Abs. 1 GOZ (analog) berechnet werden.
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss

Gerichtsurteil

Beschlossen durch

Oberlandesgericht

Landesgericht

Sozialgericht: 

Amtsgericht