Gebührenziffer:
Ä552
Beschreibung
Iontophorese
Erläuterung: Iontophorese bezeichnet ein medizinisches Verfahren, bei dem Ionen mit medizinischer Wirkung durch Anlegen von Elektroden mittels schwachem Gleichstromfluss gezielt in die Haut/Schleimhaut eingebracht werden.
Gesetzlich abrechenbar
Abrechnungsbestimmungen
Die GOÄ 552 gehört zum sogenannten „reduzierten Gebührenrahmen“ und darf gemäß § 5 Abs. 2 GOÄ nur zwischen dem 1,0-fachen und dem 2,5-fachen Satz berechnet werden.
Privat abrechnen
Punktzahl:
44
(1) 2,56 €
(2.3) 5,90 €
(3.5) 8,98 €
Abrechnungsbestimmungen
- eine abweichende Vereinbahrung (über 2,5 fach) nach § 2 Abs. 1 GOÄ ist nicht möglich
- neben GOÄ Nr. 552 und 551 nicht berechenbar
Kommentare
- Diese Leistung ist im reduzierten Gebührenrahmen zu bemessen.
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
Gerichtsurteil
Beschlossen durch
Oberlandesgericht
Landesgericht
Sozialgericht: