Ä552 Iontophorese

Gebührenziffer:
Ä552

Beschreibung

Iontophorese

Erläuterung: Iontophorese bezeichnet ein medizinisches Verfahren, bei dem Ionen mit medizinischer Wirkung durch Anlegen von Elektroden mittels schwachem Gleichstromfluss gezielt in die Haut/Schleimhaut eingebracht werden.

Gesetzlich abrechenbar

Abrechnungsbestimmungen

Die GOÄ 552 gehört zum sogenannten „reduzierten Gebührenrahmen“ und darf gemäß § 5 Abs. 2 GOÄ nur zwischen dem 1,0-fachen und dem 2,5-fachen Satz berechnet werden.

Privat abrechnen

Punktzahl:
44
(1) 2,56 (2.3) 5,90 (3.5) 8,98

Abrechnungsbestimmungen

  1. eine abweichende Vereinbahrung (über 2,5 fach) nach § 2 Abs. 1 GOÄ ist nicht möglich
  2. neben GOÄ Nr. 552 und 551 nicht berechenbar

Kommentare

  1. Diese Leistung ist im reduzierten Gebührenrahmen zu bemessen.
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss

Gerichtsurteil

Beschlossen durch

Oberlandesgericht

Landesgericht

Sozialgericht: 

Amtsgericht