Gebührenziffer:
Ä551
Behandlungsbereich:
Allgemeine Leistungen
Beschreibung
Reizstrombehandlung (Anwendung niederfrequenter Ströme) – auch bei wechselweiser Anwendung verschiedener Impulsoder Stromformen und gegebenenfalls unter Anwendung von Saugelektroden
Privat abrechnen
Punktzahl:
48
(1) 2,80 €
(2.3) 6,43 €
(3.5) 9,79 €
Abrechnungsbestimmungen
Die GOÄ 549 gehört zum sogenannten „reduzierten Gebührenrahmen“ und darf gemäß § 5 Abs. 2 GOÄ nur zwischen dem 1,0-fachen und dem 2,5-fachen Satz berechnet werden.
Gerichtsurteil
Beschlossen durch
Oberlandesgericht
Landesgericht
Sozialgericht: