Ä551 Reizstrombehandlung

Gebührenziffer:
Ä551
Behandlungsbereich:
Allgemeine Leistungen

Beschreibung

Reizstrombehandlung (Anwendung niederfrequenter Ströme) – auch bei wechselweiser Anwendung verschiedener Impulsoder Stromformen und gegebenenfalls unter Anwendung von Saugelektroden

Privat abrechnen

Punktzahl:
48
(1) 2,80 (2.3) 6,43 (3.5) 9,79

Abrechnungsbestimmungen

Die GOÄ 549 gehört zum sogenannten „reduzierten Gebührenrahmen“ und darf gemäß § 5 Abs. 2 GOÄ nur zwischen dem 1,0-fachen und dem 2,5-fachen Satz berechnet werden.

Gerichtsurteil

Beschlossen durch

Oberlandesgericht

Landesgericht

Sozialgericht: 

Amtsgericht