Gebührenziffer:
Ä538
Behandlungsbereich:
Allgemeine Leistungen
Beschreibung
Infrarotbehandlung
Privat abrechnen
Punktzahl:
40
(1) 2,33 €
(2.3) 5,36 €
(3.5) 8,16 €
Abrechnungsbestimmungen
Die GOÄ 538 gehört zum sogenannten „reduzierten Gebührenrahmen“ und darf gemäß § 5 Abs. 2 GOÄ nur zwischen dem 1,0-fachen und dem 2,5-fachen Satz berechnet werden.
Gerichtsurteil
Beschlossen durch
Oberlandesgericht
Landesgericht
Sozialgericht: