Ä429 Wiederbelebungsversuch

Gebührenziffer:
Ä429
Behandlungsbereich:
Chirurgie

Beschreibung

Wiederbelebungsversuch (einschließlich künstlicher Beatmung und extrathorakaler indirekter Herzmassage, gegebenenfalls einschließlich Intubation)

Privat abrechnen

Punktzahl:
400
(1) 23,31 (2.3) 53,62 (3.5) 81,60

Kommentare

  1. Die Nr. Ä429 ist je Reanimationsversuch berechnungsfähig (auch wenn dieser nicht erfolgreich bzw. ein anderer erfolgreich war).
  2. Die Gebühr ist immer berechnungsfähig, wenn wiederbelebende Maßnahmen versucht werden, ggf. auch ohne Intubation und Herzmassage.
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss

Gerichtsurteil

Beschlossen durch

Oberlandesgericht

Landesgericht

Sozialgericht: 

Amtsgericht