Ä298 Entnahme und gegebenenfalls Aufbereitung von Abstrichmaterial

Gebührenziffer:
Ä298
Behandlungsbereich:
Chirurgie

Beschreibung

Entnahme und gegebenenfalls Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich Fixierung

Gesetzlich abrechenbar

Abrechnungsbeispiele

Privat abrechnen

Punktzahl:
40
(1) 2,33 (2.3) 5,36 (3.5) 8,16

Abrechnungsbestimmungen

  1. Mit der Gebühr sind die Kosten abgegolten.

Leistungsinhalt

  • Abstriche zum Zweck der mikrobiologischen Untersuchung

Kommentare

  1. Die Nr. Ä298 ist je Entnahme einmal berechnungsfähig.
  2. Die in der Abrechnugnsbestimmung genannten "Kosten" beziehen sich auf Objektträger, Tupfer, Watteträger, Abstrichstäbchen, Ösen und Fixiermaterial.
  3. Die Kosten für Untersuchung-Sets sind gesondert berechnungsfähig.
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss

Abrechnungsbeispiele

Gerichtsurteil

Beschlossen durch

Oberlandesgericht

Landesgericht

Sozialgericht: 

Amtsgericht