Ä268 Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich mehrerer Körperregionen

Gebührenziffer:
Ä268
Behandlungsbereich:
Chirurgie

Beschreibung

Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich mehrerer Körperregionen, (auch eine Körperregion beidseitig), je Sitzung

Gesetzlich abrechenbar

BEMA Bewertungszahl:
130
Abrechenbar je:
je Sitzung

Abrechnungsbestimmungen

  • je Sitzung

Privat abrechnen

Punktzahl:
130
(1) 7,58 (2.3) 17,43 (3.5) 26,52
Abrechenbar je:
je Sitzung

Abrechnungsbestimmungen

  • keine

Kommentare

  1.  Unabhängig von der Anzahl der einzelnen Injektionen und der Anzahl der Körperregionen nur einmal je Sitzung berechnungsfähig.
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss

Musterbeispiele für mögliche Begründungen

1.Erheblich erhöhter Zeitaufwand aufgrund mehrerer Infiltrationen in einer Körperregion innerhalb einer Sitzung.

Gerichtsurteil

Beschlossen durch

Oberlandesgericht

Landesgericht

Sozialgericht: 

Amtsgericht