Ä251 Blutentnahme aus der Arterie

Gebührenziffer:
Ä251
Behandlungsbereich:
Allgemeine Leistungen

Beschreibung

Blutentnahme mittels Spritze oder Kanüle aus der Arterie

Privat abrechnen

Punktzahl:
60
(1) 3,50 (2.3) 8,04 (3.5) 12,24

Abrechnungsbestimmungen

• je Entnahmesitzung abrechenbar

Leistungsinhalt

Das Wechseln des Auffanggefäßes berechtigt nicht zum erneuten Ansetzen der GOÄ 251, erst wenn ein erneutes Eindringen in die Arterie zur Blutentnahme notwendig wird, kann die GOÄ 251 erneut berechnet werden. Dies kann beispielsweise bei bestimmten Blutuntersuchungen notwendig sein, wenn Veränderungsparameter in der Zeitabfolge dargestellt werden und mehrmals am selben Tag Blut entnommen wird.

Musterbeispiele für mögliche Begründungen

1. Erhöhter Zeitaufwand, erhöhte Schwierigkeit aufgrund besonders schwer zu erreichenden und zu punktierenden Arterien

Gerichtsurteil

Beschlossen durch

Oberlandesgericht

Landesgericht

Sozialgericht: 

Amtsgericht