2583 Neurolyse, als selbstständige Leistung

Gebührenziffer:
2583
Behandlungsbereich:
Chirurgie

Beschreibung

Neurolyse, als selbstständige Leistung

Gesetzlich abrechenbar

BEMA Bewertungszahl:
103

Abrechnungsbestimmungen

Für das chirurgische Auslösung eines Nervs als selbstständige Leistung (Nr. 2583)

Leistungsinhalt

Die Berechnung der Neurolyse nach der GOÄ-Nr. 2583 ist nur als selbstständige Leistung berechenbar. Nicht wenn bei einem anderen chirurgischen Eingriff der Nerv tangiert wurde, oder wenn der Verlauf eines Nervs dargestellt zum Schutz während eines chirurgischen Eingriffes.

Kommentare / Hinweise

Unter einer Nervlösung (Neurolyse) wird die chirurgische Auslösung eines Nervs aus seiner vorbestehenden Umgebung verstanden. Im Bereich der zahnärztlichen Chirurgie können verschiedene Situationen eine Nervlösung notwendig machen. Nervlösungen sind u. a. erforderlich, wenn chirurgische Eingriffe am Unterkieferknochen in Bereichen durchgeführt werden, in denen der Unterkiefernerv (Nervus mandibularis) bzw. dessen Teillast, der Kinnnerv (Nervus mentalis), verlaufen. Dies ist häufiger der Fall bei der operativen Entfernung unterer Backenzähne, insbesondere verlagerter Weisheitszähne, deren Wurzeln den Unterkiefernerv (Nervus mandibularis) derart umgreifen können, dass der Nerv im Rahmen der Zahnentfernung aus dieser engen räumlichen Beziehung ausgelöst werden muss und damit während der Operation geschont werden kann. Auch können Neurolysen im Zusammenhang mit der Entfernung von größeren Zysten oder bei der Entfernung von Sequestern oder Fremdkörpern aus dem Unterkieferknochen erforderlich werden.
Kommentarquelle:
Liebold/Raff/Wissing

Privat abrechnen

Punktzahl:
924
(1) 53,86 (2.3) 123,87 (3.5) 188,50

Abrechnungsbestimmungen

nur für (auch) ärztlich Approbierte

Leistungsinhalt

Für die chirurgische Auslösung eines Nervs als selbstständige Leistung (Nr. 2583)

Nicht wenn bei einem anderen chirurgischen Eingriff der Nerv tangiert wurde, oder wenn der Verlauf eines Nervs dargestellt zum Schutz während eines chirurgischen Eingriffes.

Gerichtsurteil

Beschlossen durch

Oberlandesgericht

Landesgericht

Sozialgericht: 

Amtsgericht