Gebührenziffer:
2402
Behandlungsbereich:
Chirurgie
Beschreibung
Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe (z. B. Fettgewebe, Faszie, Muskulatur) oder aus einem Organ ohne Eröffnung einer Körperhöhle (z. B. Zunge)
Gesetzlich abrechenbar
BEMA Bewertungszahl:
42
Dokumentation
Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe
Privat abrechnen
Punktzahl:
370
(1) 21,57 €
(2.3) 49,60 €
(3.5) 75,48 €
Abrechnungsbestimmungen
Die GOÄ 2402 ist je erfolgter Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe (z. B. Fettgewebe, Faszie, Muskulatur) oder aus einem Organ ohne Eröffnung einer Körperhöhle (z. B. Zunge) abrechenbar.