4.7 Verblendung einer Teleskopkrone im Verblendbereich (15-25 und 34-44), Zuschlag je Ankerzahn

Befund-Nr:
4.7

Befundbeschreibung

Verblendung einer Teleskopkrone im Verblendbereich (15-25 und 34-44), Zuschlag je Ankerzahn

Abrechnungsbestimmung

Zuschlag je Ankerzahn

Material

• Abformmaterial Praxis

Betrag ohne Bonus

59,68 €

Kommentare / Hinweise

KZBV-Hinweise

  1. Die Befunde dieser Befundklasse beziehen sich auf den zahnlosen Kiefer oder auf einen Restzahnbestand von bis zu drei Zähnen je Kiefer.
  2. Bei den Befunden Nrn. 4.5 bis 4.9 (4.5, 4.6, 4.7, 4.8, 4.9) handelt es sich um ergänzende Befunde. Der Versicherte hat z.B. Anspruch auf einen zusätzlichen Festzuschuss, wenn zur Versorgung die Notwendigkeit einer Metallbasis (Befund Nr. 4.5) oder einer Stützstiftregistrierung (Befund Nr. 4.9) gegeben ist.
Kommentarquelle:
KZBV

Die Partner im Gemeinsamen Bundesausschuss haben Vollverblendungen mit Komposit oder Kunststoff bei festsitzendem Zahnersatz nicht als anerkannte Methode bezeichnet.

Vor diesem Hintergrund stellen Komposit-Vollverblendungen bei festsitzendem Zahnersatz in der Regel eine Leistung dar, für die keine Befunde für Festzuschüsse zum Ansatz kommen.

Bei kombiniertem Zahnersatz ist jedoch eine Vollverblendung der Sekundärteleskope mit Komposit oder Kunststoff statthaft; es handelt sich in diesem Fall um gleichartigen Zahnersatz.

Kommentarquelle:
Konsens-Ergebnisse der Clearing-Stelle Festzuschüsse