ATG Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch

BEMA Bewertungszahl:
28
BEMA Nr.:
ATG
Behandlungsbereich:
Parodontologie
Abkürzung:
ATG

Beschreibung

Das neu in den BEMA aufgenommene Parodontologische Aufklärungs- und Therapiegespräch umfasst die Information des Patienten zur geplanten PAR Behandlung und die Aufklärung über den Befund und die Diagnose.

Leistung

  • Information über Befund und Diagnose
  • Erörterung von Therapiealternativen
  • Bedeutung von gesundheitsbewusstem Verhalten zur Reduktion von Risikofaktoren
  • Information über Wechselwirkungen mit anderen Erkrankungen
     

Dokumentation

  • Befund und Diagnose
  • Risikofaktoren
  • PAR Therapie und mögliche Alternativen
  • Aufklärung Wechselwirkung mit anderen Erkrankungen
  • Aufklärungsgespräch stichwortartig dokumentieren
Abrechenbar je:
Behandlungsfall

Abrechnungsbestimmungen

1.Das Parodontologische Aufklärungs- und Therapiegespräch umfasst die Information des Versicherten über den Befund und die Diagnose, die Erörterung von gegebenenfalls bestehenden Therapiealternativen und deren Bedeutung zur Ermöglichung einer gemeinsamen Entscheidungsfindung über die nachfol-gende Therapie einschließlich der Unterstützenden Parodonti-tistherapie, die Information über die Bedeutung von gesund-heitsbewusstem Verhalten zur Reduktion exogener und endo-gener Risikofaktoren sowie die Information über Wechselwir-kungen mit anderen Erkrankungen. 2. Neben der Leistung nach Nr. ATG kann eine Leistung nach Nr. Ä1 in derselben Sitzung nicht abgerechnet werden.

 

Zusatzleistung abrechenbar

Aufzählung nicht abschließend, lediglich als Hinweis auf mögliche PAR - neu Positionen gedacht!

Zusatzleistung nicht abrechenbar

Kommentare / Hinweise

§ 6 Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch
Im Anschluss an die Durchführung von Anamnese, Diagnose, Prognose und Therapieplanung erfolgt neben der Information über Befund und Diagnose, die im Rahmen eines vertragszahnärztlichen risikospezifischen parodontologischen Aufklärungs- und Therapiegesprächs stattfindet:

  • 1. die Erörterung von gegebenenfalls bestehenden Therapiealternativen und deren Bedeutung zur Ermöglichung einer gemeinsamen Entscheidungsfindung über die nachfolgende Therapie einschließlich der Unterstützenden Parodontitistherapie (UPT),
  • 2. die Information über die Bedeutung von gesundheitsbewusstem Verhalten zur Reduktion exogener und endogener Risikofaktoren (zum Beispiel Verweis auf ärztliche Behandlung bei Versicherten, bei denen die allgemeine Anamnese Hinweise auf nicht adäquat behandelte Allgemeinerkrankungen gibt, Rat zur Einstellung oder Einschränkung von Tabakkonsum),
  • 3. die Information über Wechselwirkungen mit anderen Erkrankungen.
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss

Gerichtsurteile

Beschlossen durch