933 8 Versandkosten bei Implantatversorgung

BEL-Nr.:
933 8

Leistungsinhalt

  • Versand durch Laborboten, je Versandgang
  • Versand durch Kurier, je Versandgang
  • Versand durch Paketdienst

Dokumentation Laborauftrag/Kartei

Anzahl der Versandgänge nach Möglichkeit mit Datum

Abrechnungsbestimmungen

abrechenbar nur für eine Versorgung nach Nr. 36 der ZE-Richtlinien (Ausnahmefälle: Einzelzahnlücke/atrophierter Kiefer)

  • je Versandgang/Kurierfahrt
  • Die Versandkosten sind pauschal abzurechnen. Zur Bestimmung der Pauschale ist das Prinzip der Wirtschaftlichkeit der Versorgung (§ 12 SGB V) zu beachten.
  • Ein Ansatz im Praxislabor ist nicht möglich

Beachte

Mit den Versandkosten nach Nr. 933 8 werdend die Auslagen pro Lieferung/Versand berechnet. Der Ansatz ist pro Versandgang zwischen Labor und Praxis möglich.
Die Anzahl der ansatzfähigen Laborkosten ist abhängig von den tatsächlich erbrachen Leistungen. Bitte gut dokumentieren.

Kommentare / Hinweise

  1. Die BEL-Nr. 933 8 beschreibt keine zahntechnische Leistung sondern, dient der Abgeltung von Auslagen im Zusammenhang mit dem Versand. Sie ist je Versandgang einemal abrechenbar und daher mengenmäßig nicht beschränkt. Da die BEL-Nr. 933 8 pauschal abzurechnen ist, beschreibt die Bestimmung, dass der Versand nicht nach der Entfernung oder der Versandart verschieden abgerechnet werden darf.
Kommentarquelle:
VDZI

Der Versandgang beinhaltet den Transport des jeweiligen Werkstücks (z. B. Kronen, Abdruck), für das die Versandkostenpauschale abgerechnet werden kann. Fahrten ohne das jeweilige Werkstück (Leerfahrten) sind keine Versandgänge.“

Kommentarquelle:
VDZI und KZBV