BEL-Nr.:
404 0
Leistungsinhalt
- alle Grundleistungen für die Herstellung einer gegossenen semipermanenten Schiene aus Metall sind enthalten
- zusätzlich Nr. 155 0 Konditionierung abrechenbar
- bei einem zu ersetzenden Zahn innerhalb der Schiene können die Nr. 303 0 Aufstellung auf Metall und Nr. 362 0 Fertigstellung je Zahn zusätzlich abgerechnet werden
Höchstpreis Fremdlabor:
31,79 €
Entspricht BEB'97 Leistung
Entspricht BEB Zahntechnik Leistung
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Verbrauchsmaterial
• Abdruckmaterial
• Biss Silikon
• Biss Silikon
Kommentare
Gemeinsames Rundschreiben zur Einführung des BEL II vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV - Spitzenverband) / Verband Deutscher Zahntechniker - Innungen (VDZI) (Stand 19.03.2014)
Um eine semipermanente Schiene aus Metall abrechnen zu können, muss diese gegossen sein. Zur Präzisierung dieser Anforderung wurden die Erläuterungen zur Abrechnung daher wie folgt gefasst:
- "Die alleinige Verwendung von Drähten, auch verseilt, zur Herstellung einer Retentionsschiene erfüllt nicht den Leistungsinhalt der L-Nr. 404 0."
- Damit ist ausgeschlossen, dass durch das alleinige Biegen eines unverseilten oder verseilten Drahtes der Leistungsinhalt der L-Nr. 404 0 erfüllt ist.
zusätzlich berechnungsfähig
• gfls. weitere notwendige Leistungen aus BEL