BU: Bruch- und Sprungreparatur einer Oberkieferprothese - GKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Zahnersatz

Abrechnungsbereiche

BEMA
BU
BEL II
BEB '97
BEB Zahntechnik
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

Fallbeschreibung: Bruch- und Sprungreparatur einer OK-Prothese über BG

20.02.: Patient kommt nach einem Arbeitsunfall in die Praxis. Er hatte auf der Arbeit einen Unfall, wo er schwer gestützt ist mit dem Kinn auf dem Boden aufkam. In diesem Zuge ist seine OK Prothese gebrochen, diese war noch nicht 2 Jahre alt und war vor dem Unfall funktionsfähig. Bei Patient wurde eine Paroramaröntgenaufnahme in Rahmen der Erstbegutachtung der möglichen Unfallschäden erstellt. Vollständige Untersuchung der Kiefer, Kiefergelenk, Schleimhäute, Zunge und Zähne soweit unauffällig, Kinn ist leicht tastempfindlich. Vitaliätsprüfung der Zähne durchgeführt. Es ist nur die Prothese durchgebrochen und an mehreren Stellen sind Sprünge zu sehen. 

Befundbericht der Berufsgenossenschaft "Bericht Zahnschaden" ausgefüllt, wodurch eine Gebühr in Höhe von 22,02 € zzgl. Porto berechnet werden kann.

Erstellung eines Heil- und Kostenplanes für die Zahnersatzbehandlung. Beide Pläne werde an die zuständige Berufsgenossenschaft geschickt.

Arbeitgeber des Patienten hatte den Unfall bereits gemeldet. Reparatur wird aufgrund der notwendigkeit der Wiederherstellung der Kaufunktion durchgeführt. Prothese kann ohne Abdrucknahme repariert werden.

21.02.: Pat. kommt zur Wiedereinsetzen der Prothese. Kinn ist leicht druckempfindlich und ein dunkler Fleck aufgrund der Prellung hat sich ausgebildet. Keine weiteren Beschwerden.

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
20.02.BEMA
01
Eingehende Untersuchung11818
20.02.BEMA
Ä935d
Orthopantomogramm 13636
20.02.BEMA
8
Sensibilitätsprüfung der Zähne 166
21.02.Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion bei einer abnehmbaren Prothese kleinen Umfanges (ohne Abdruck)100
20.02.Schriftliche Aufstellung eines Heil- und Kostenplanes zur prothetischen Versorgung - nach Befundaufnahme und ggf. Auswertung von Modellen100
Gesamt: 60

Berechnungsfähige Materialien

ggf. Abformungen

 

Hinweise zur Abrechnung

Zur Befunderhebung gibt es ein eigenes Formular, diese muss vollständig ausgefüllt an die zuständige Berufsgenossenschaft geschickt werden. Hierfür ist eine Gebühr in Höhe von 22,02 € zzgl. Porto berechenbar. Ein Heil- und Kostenplan für Zahnersatz sollte hier zusätzlich erstellt werden.

Die Unfall muss vom Arbeitgeber des Patienten gemeldet werden. Alle Leistungen die im Rahmen dieses Unfalls erfolgen sind über die BG nach vorheriger Genehmigung abzurechnen.

Die Berufsgenossenschaften verfügen über einen eigenen Leistungskatalog über Zahnersatz nachdem abgerechnet wird.

Ein Festzuschusssystem wie in der GKV gibt es nicht. Mit dem Bewillingungsschreiben der BG wird auch der Erstattungsbetrag mitgeteilt.

Begleitleistungen sind über BEMA abzurechnen, jedoch mit dem jeweilig gültigen Punktwert der Berufsgenossenschaft. In der Software werden die Leistungen entsprechend gekennzeichnet.

der aktuelle Punktwert ist 1,41.

Laborkosten werden über BEL II und BEB berechnet.