Behandlungsbereich
Schienen und Aufbissbehelfe
Abrechnungsbereich
BEMA
Fallbeschreibung
Eingliedern eines Aufbissbehelfs zur Unterbrechung der Okklusionskontakte ohne adjustierte Oberfläche
Beispiel: Anfertigung einer Miniplastschiene bei akutem Schmerzzustand an einem Feiertag, Eingliederung und Korrekturen
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. | Faktor | Betrag |
01.01. | BEMA Ä1 | Beratung eines Kranken, auch fernmündlich | 1 | 9.00 | 9€ | |
01.01. | BEMA 03 | Zuschlag für Leistungen außeralb der Sprechstunde | 1 | 15.00 | 15€ | |
01.01. | OK,Uk | BEMA 7b | Vorbereitende Maßnahmen - Abformung, Bissnahme für das Erstellen von Modellen des Ober- und Unterkiefers zur diagnostischen Auswertung und Planung sowie schriftliche Niederlegung | 1 | 19.00 | 19€ |
01.01. | BEMA 2 | Schriftliche Niederlegung eines Heil-und Kostenplanes | 1 | 20.00 | 20€ | |
01.01. | OK,UK | Abformung | 2 | 0 | 0 | |
03.01. | BEMA K2 | Eingliederung der Miniplastschiene | 1 | 45.00 | 45€ | |
06.01. | BEMA K7 | Kontrollbehandlung, ggf. mit einfachen Korrekturen | 1 | 6.00 | 6€ | |
10.01. | BEMA 01 | Eingehende Untersuchung | 1 | 18.00 | 18€ | |
10.01. | BEMA K7 | Kontrollbehandlung | 1 | 6.00 | 6€ |
Gesamt: 138€
Berechnungsfähige Materialien
-
Abformmaterial
Berechenbare Laborleistungen:
BEL
- 3x 0010 Modelle
- 1x 0021 Doublieren eines Modells
- 1x 4020 Aufbissbehelf ohne adjustierte Oberfläche
- 1x 9330 Versandkosten
Hinweise zur Abrechnung
- Das Eingliedern eines Aufbissbehelfs ohne adjustierte Oberfläche kann bei akuten Schmerzzuständen angezeigt sein.
- Bestimmungen zu den Bema-Nrn. K1 bis K9
- Leistungen nach den Nrn. K1 bis K4 sind nur dann abrechnungsfähig, wenn eine Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse vorliegt. Die Gesamtvertragspartner auf Landesebene können Abweichendes vereinbaren.
- Leistungen nach den Nrn. K1 und K4 sind auch für die Parodontalbehandlung abrechnungsfähig.*
- Im zeitlichen Zusammenhang ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. K1 bis K3 abrechnungsfähig.
- Je Sitzung ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. K6 bis K9 abrechnungsfähig.