GOÄ Kategorie
                    L. Chirurgie, Orthopädie
                Grundlegendes
Behandlungsbereich
                    Chirurgie
                Beschreibung
                    Partielle Vestibulum- oder Mundbodenplastik oder große Tuberplastik, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
Abrechnungsart
              Gesetzlich abrechnen
              GOÄ
              Privat abrechnen
                    Privat abrechnen
- Anästhesie
- Region
- OP-Beschreibung
- Wundversorgung
Leistungsinhalt
- Schleimhautschnitt
- Schleimhautpräparation
- Verschieben der Schleimhaut Richtung Kieferbasis
- Fixation in der neuen Position
- Wundversorgung und Wundverschluss
zusätzlich berechnungsfähig
              Kommentare & Hinweise
Kommentartext
                    - Formveränderung des Mundvorhofs bei einer Atrophie des Kieferknochens oder wenn zu wenig Schleimhaut vorhanden ist, z.B. nach OP oder Trauma oder
- Mundboden- oder Vesstibulumplastik zur Verbesserung des Prothesenlagers oder
- große Tuberplastik
- je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
- zzgl. Materialkosten gem. § 10 GOÄ
- Während die Nr. 3240 GOZ für eine Vestibulumplastik kleineren Umfangs berechnungsfähig ist, wird die umfangreichere (d.h. ab etwa 2 Zahnbreiten) nach der Nr. Ä 2675 berechnet.
Kommentarquelle
                    G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
                Abrechnungsbeispiele
              
          Musterbeispiele für Begründungen
- Besondere Schwierigkeit und erhöhter Zeitaufwand beim Vorliegen von Wundheilungsstörungen.
- Erhöhter Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad aufgrund vorliegenden Schleimhautlazerationen
- Erheblich erhöhter Zeitaufwand aufgrund schwierig zu erreichender Kieferregion.
- Besondere Schwierigkeit und stark erhöhter Zeitaufwand aufgrund ausgedehnter Wundversorgung.
- Erhöhte Schwierigkeit aufgrund problematischer Kreislaufverhältnisse
- Erhöhte Schwierigkeit aufgrund beeinträchtigender Allgemeinerkrankung