10. Verordnungsverbote

Datum:
18.06.2006

Beschreibung

Nicht verordnet werden dürfen

a) Nähr-, Stärkungs- und Genussmittel, Vitamine,

b) Zahn- und Mundpflegemittel; diese gelten als Mittel der täglichen Hygiene, auch dann, wenn sie auf Grund arzneilicher Zusätze prophylaktischen oder therapeutischen Zwecken dienen sollen.