6. Berücksichtigung der Wirtschafltichkeit bei der Wahl der Arzneimittel

Datum:
18.06.2006

Beschreibung

Von gleichartig wirkenden Arzneimitteln soll unter Berücksichtigung der Qualität, der Unbedenklichkeit und, soweit erforderlich und möglich, der Bioverfügbarkeit das in Form und Menge wirtschaftlichste verordnet werden.