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BEB Zahntechnik

Bundeseinheitliche Benennungsliste für zahntechnische Leistungen 2009

 

Die wichtigsten Veränderungen zur BEB 2004:

Die Hauptgruppe 0 wurde gestrichen und die BEB-Positionen in die Hauptgruppe 1 integriert. Die Systematik der Hauptgruppe 1 hat sich durch den Wegfall der Hauptgruppe 0 geändert. So wurden die Untergruppen neu geordnet. Bei den Bissbehelfen wurde eine sattelabhängige Erfassung eingeführt. In der Hauptgruppe 2 „Festsitzender Zahnersatz“ kam es zu zahlreichen Änderungen. Aufgrund neuer Herstellungsverfahren und Materialien wurden hier neue Positionen aufgenommen. Innerhalb der Untergruppen wurde die Gerüstherstellung von Kronen bzw. Brückengliedern mit den Verblendungen in einer Untergruppe zusammengebracht. In der Hauptgruppe 3 wurde in den Untergruppen ebenfalls dieselbe Veränderung vorgenommen, die auch in der Hauptgruppe 2 angewendet wurde. In der Hauptgruppe 4 wurde die Systematik der Klammern völlig verändert. Es werden bei der Erfassung einer mehrarmigen Klammer jeweils der einzelne Klammerarm und das Abstützelement gezählt und als Abrechnungs-Position erfasst. In der Hauptgruppe 5 gab es kaum Veränderungen. In der Hauptgruppe 6 hat es ebenfalls eine wesentliche Veränderung gegeben. Die Leistungen für den „Partiellen Zahnersatz“ sind durch eine zusätzliche Komponente „Sattel“ dem wirklichen Aufwand nachempfunden worden. Besteht ein Zahnersatz aus mehr als einem Sattel, so wird für jeden weiteren Sattel eine Leistungseinheit erfasst. » Jetzt unseren Abrechnungsnewsletter abonnieren Die Hauptgruppe 7 wurde ebenfalls nicht wesentlich verändert. Zu der Hauptgruppe 8 wurde bei den Wiederherstellungen die Änderung mit und ohne Abformung eingeführt. Bei den Unterfütterungen erfolgt auch eine sattelabhängige Erfassung. Die BEB Zahntechnik besteht aus handwerklichen Einzelleistungen, die sich wie ein Baukastensystem zu einer zahntechnischen Gesamtleistung, dem Werkstück, zusammenfügen lassen (siehe Abrechnungsbeispiele). Materialien sind in den Leistungen der BEB Zahntechnik grundsätzlich nicht enthalten. Soll aus der Herstellungszeit und der Kostenminute eine kalkulatorische Berechnung für die BEB-Position vorgenommen werden, so ist zu überprüfen, ob ein gewisser Anteil der Kosten für Verbrauchsmaterialien, wie z. B. Gips, Wachs oder Kunststoff, enthalten ist. Einzelkosten für Material, die nicht gesondert in Rechnung gestellt werden sollen, sind in der Preisfindung mit zu berücksichtigen.