Bruch- und Sprungreparatur einer OK-Kunststoffprothese - GKV

Abrechnungsbereiche

BEMA
BEL II
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

Bruch- und Sprungreparatur einer Oberkiefer Kunststoffprothese ohne Abformung (einzeitig)

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
11.07.OKBEMA
100a(i)
13030
Gesamt: 30

Berechnungsfähige Materialien

- keine -

Hinweise zur Abrechnung

  • für Bruch- und Sprungreparaturen im einzeitigen Verfahren

Abrechnungsfähig

  • Versorgungsform
    • Regelversorgung
    •  
  • löst folgenden Festzuschuss aus
  • 1x 6,1

 

Bei mehreren Sprüngen/Brüchen sind die Leistungseinheiten Nrn. 802 1 bzw. 802 2 BEL II je Sprung/Bruch abrechenbar.

Die Anzahl der Sprünge/Brüche ist im Bemerkungsfeld (Teil I HKP) zu vermerken.

Bruch und Sprung für das gleiche Zahngebiet ist bei einzeitiger Versorgung nicht möglich.

Die Wiederherstellung in in jedem Fall immer dann gleichartig, wenn ein zusätzlicher Mehraufwand notwendig war (nicht mehr nach BELII berechenbar) und dieser auf der LAB-RG nachgewiesen wurde.