Behandlungsbereich/ Versorgungsform
Schienen und Aufbissbehelfe
Abrechnungsbereiche
BEMA
Fallbeschreibung/ Dokumentation
Wiederherstellung und/oder Unterfütterung eines Aufbissbehelfs
Beispiel: Wiederherstellung einer UK Knirscherschiene nach Bruch
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. | Faktor | Betrag |
01.02. | BEMA Ä1 | Beratung eines Kranken, auch fernmündlich | 1 | 9.00 | 9€ | |
01.02. | UK | BEMA K6 | Wiederherstellung der Knirscherschiene | 1 | 30.00 | 30€ |
14.02. | UK | BEMA K8 | Kontrollbehandlung mit Einschleifen | 1 | 12.00 | 12€ |
20.02. | BEMA 01 | Eingehende Untersuchung | 1 | 18.00 | 18€ | |
20.02. | UK | BEMA K7 | Kontrollbehandlung | 1 | 6.00 | 6€ |
Gesamt: 75€
Berechnungsfähige Materialien
- Abformmaterial
- ggf. Unterfütterungsmaterial
Berechenbare Laborleistungen
BEL
- 1x 0010 Modell
- 1x 8610 Grundeinheit Instandsetzung Aufbissbehelf
- 1x 8022 Leistungseinheit Bruch
Hinweise zur Abrechnung
- Bestimmungen zu den Bema-Nrn. K1 bis K9
- Leistungen nach den Nrn. K1 bis K4 sind nur dann abrechnungsfähig, wenn eine Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse vorliegt. Die Gesamtvertragspartner auf Landesebene können Abweichendes vereinbaren.
- Leistungen nach den Nrn. K1 und K4 sind auch für die Parodontalbehandlung abrechnungsfähig.
- Im zeitlichen Zusammenhang ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. K1 bis K3 abrechnungsfähig.
- Je Sitzung ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. K6 bis K9 abrechnungsfähig.