Behandlungsbereich/ Versorgungsform
Abrechnungsbereiche
Fallbeschreibung/ Dokumentation
Sprungreparatur einer OK-Metallbasis (ohne Abformung)
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. | Faktor | Betrag |
25.05. | OK | GOZ 5250 | 1 | 2.30 | 18.11€ |
Hinweise zur Abrechnung
Berechenfähige Laborleistungen:
BEL II:
1x 001 0 Modell
1x 801 0 Grundeinheit ZE
1x 802 1 LE Sprung
1x 802 7 LE Kunststoffsattel
1x 807 0 Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung
+ Kosten für Lotmaterial
löst Festzuschuss 6.3 aus
Befund-Nr. 6.3 ist für Wiederherstellungen mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich ansetzbar. Bei einer Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung an einer Metallbasis ist in wenigen Fallkonstellationen (z.B. Sprung ohne
Formveränderung der Metallbasis) eine Wiederherstellung ohne Abformung denkbar. Da Nr. 100a BEMA bei Befund Nr. 6.3 nicht hinterlegt ist, handelt es sich hierbei um eine gleichartige Versorgung, die nach Nr. 5250 GOZ berechnet wird.
Nr. 807 0 BEL II (Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung) ist in den Regelversorgungsleistungen bei Befund-Nr. 6.3 abgebildet. Auf Vermittlung des Bundesschiedsamtes Zahntechnik haben sich die Vertragspartner des BEL II, GKV-SV und VDZI, darauf geeinigt, dass mit dem Inkrafttreten des neuen BEL II zum 01.04.2014 in Verbindung mit der Nr. 807 0 BEL II Kosten für Lotmaterial abgerechnet werden können.