Präparation und Eingliederung einer Metallischen Vollkrone an Zahn 16 - GKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Zahnersatz/Regelversorgung

Abrechnungsbereiche

BEMA
BEL II
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

16 Metallische Vollkrone,

02.01. Befund: Zahn 16 ist ein Stück abgebrochen. Untersuchung, Vitalitätsprüfung, Röntgendiagnostik mittels Zahnfilm und anschließende Besprechung über den Behandlungsverlauf. Zahn hat eine vollständige intakte Wurzelfüllung und benötigt eine Vollkrone. Erstellung eines Behandlungsplanes.

10.02. Behandlungsplan ist von Krankenkasse genehmigt worden. Präparation für eine Krone 16: Intraligamentäre Anästhesie, Exzision von Schleimhaut, Legen von Retraktionsfäden zur Darstellung der Präparationsgrenze, Aufbaufüllung mesio-okklussal. Abformung vom Ober- und Unterkiefer erfolgt mit konfektioniertem Löffel, Herstellung eines Provisoriums mit Abformung und temporärer Zementierung.

15.02. Einsetzen der Laborgefertigten Vollkrone: Infiltrationsanästhesie, Entfernung des Provisoriums sowie Nachreinigung des Stumpfes 16. Einprobe und anschließende definitive Eingliederung der Krone.

TP                
R  K             
B  ww             
 18171615141312112122232425262728
 48474645444342413132333435363738
B                
R                
TP                

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
02.01.BEMA
Ä1
Beratung eines Kranken, auch fernmündlich199
02.01.16BEMA
8
Sensibilitätsprüfung der Zähne166
02.01.16BEMA
Ä925a
Röntgen, bis zwei Aufnahmen11212
10.02.16BEMA
40
Infiltrationsanästhesie188
10.02.16BEMA
12
Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen, je Sitzung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich11010
10.02.16BEMA
49
Exzision von Mundschleimhaut oder Granulationsgewebe für das Gebiet eines Zahnes11010
10.02.16BEMA
19 (i)
Schutz eines beschliffenen Zahnes und Sicherung der Kaufunktion durch eine provisorische Krone oder provisorischer Ersatz eines fehlenden Zahnes durch ein Brückenglied11919
15.02.16BEMA
40
Infiltrationsanästhesie188
15.02.16BEMA
20a (i)
Versorgung eines Einzelzahnes durch eine metallische Vollkrone1148148
21.06.00
10.02.16BEMA
13b
Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem Füllmaterial, zweiflächig - m-o 390
Gesamt: 230

Berechnungsfähige Materialien

  • Abformmaterialien
  • Material zur prov. Versorgung
  • Legierung

Hinweise zur Abrechnung

 

Füllungen die als Aufbaufüllung zur Aufnahme einer Krone dienen müssen mit der Bemerkung 5 für ZE gekennzeichnet werden.

Es dürfen max. 2 Aufbaufüllungen an einem Zahn berechnet werden

  • Versorgungsform:
    • Regelversorgung
  • löst folgende Festzuschüsse aus:
    • 1x 1.1

 

 

Kommentar der G-BA:

 

  1. Metallische Einzelkronen als Schutz- oder Stützkronen und zum Ersatz fehlender Zahnhartsubstanz sind als Regelversorgung nach Nr. 20a abrechenbar.
  2. Wird eine Krone adhäsiv befestigt, kann die GOZ-Nr. 2197 zusätzlich berechnet werden, die Krone selbst bleibt Regelversorgung.
  3. Die Bema-Nr. 98a kann für die Abformung mit einem individuellem/individualisiertem Löffel bei der Herstellung von mehr als einer Einzelkrone abgerechnet werden.
  4. Muss ein individueller Löffel neben einer einzelnen Krone hergestellt werden, können hierfür lediglich die Material- und Laborkosten abgerechnet werden.
  5. Die Bema-Nr. 89 (Beseitigung grober Artikulations- und Okklusionsstörungen) kann im Zusammenhang mit Einzelkronen nicht abgerechnet werden.
  6. Im Abrasionsgebiss kann eine Krone zum Schutz der Pulpa eine Krone angezeigt sein.
  7. Zahnkronen, die ausschließlich zu einer Bisshebung angefertigt werden, sind außervertraglich. Dementsprechend fällt auch kein Festzuschuss an.