Fissurenversiegelung an Zahn 45, relative Trockenlegung - PKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Prophylaxe

Abrechnungsbereiche

GOZ

Fallbeschreibung/ Dokumentation

Fissurenversiegelung am Zahn 45 unter relativer Trockenlegung und vorheriger Reinigung der Fissuren mittels Pulverstrahlgerät bzw. Polierpaste und Polierbürstchen. Hierbei wurde auch eine Papillenblutung gestillt. Anschließende Fluoridierung aller Zähne.

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
11.07.GOÄ
Ä1
Beratung - auch mittels Fernsprecher199
11.07.45GOÄ
Ä5
1804.66
11.07.45GOZ
4050
Entfernung weicher Beläge, Politur des Zahnes1100.56
11.07.45GOZ
2000
Versiegelung der kariesfreien Zahnfissuren mit aushärtendem Kunststoff1905.06
11.07.25GOZ
2030
Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich1653.66
11.07.45GOZ
1020
Lokale Fluoridierung zur Verbesserung der Zahnhartsubstanz, zur Kariesvorbeugung und -behandlung, mit Lack oder Gel, je Sitzung1502.81
Gesamt: 25.75

Berechnungsfähige Materialien

 - Keine -

Hinweise zur Abrechnung

abrechnungsfähig

  • Je Versiegelung
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BZÄK Kommentar

  • Kommentar zur Leistungsbeschreibung

    Die Versiegelung ist für den Bereich kariesfreier Fissuren oder Grübchen bei Milch- und bleibenden Zähnen berechenbar. Darüber hinaus kann die Leistung auch für die Versiegelung von Glattflächen, z. B. Wurzeloberflächen, berechnet werden.

  • Die relative Trockenlegung ist mit der Gebühr abgegolten.

    Die Nummer 2000 beschreibt zwei verschiedene, unabhängige Leistungen, die auch unabhängig voneinander nebeneinander an einem Zahn anfallen und dann auch nebeneinander berechnet werden können.

    Die Teilversiegelung einer kariesfreien Fissur, z. B. neben einer Füllung, ist ebenfalls berechnungsfähig.

  • Auch die Erneuerung oder Teilerneuerung der Versiegelung ist berechnungsfähig. Als Material müssen aushärtende Kunststoffe zum Einsatz kommen.

  • Das verwendete Versiegelungsmaterial ist in der Gebühr abgegolten.

    Auch bei mehreren Fissuren oder in der Kombination Fissur/Grübchen erfolgt die Berechnung immer nur einmal je Zahn.

  • Eine erweiterte Fissurenversiegelung wird wie eine definitive Füllung berechnet.

  • Die Versiegelung bei Entfernen eines Bandes, eines Brackets oder eines Attachments ist Bestandteil der Nummern 6110 bzw. 6130 und kann in derselben Sitzung nicht gesondert berechnet werden.

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