Behandlungsbereich/ Versorgungsform
Prophylaxe
Abrechnungsbereiche
GOZ
Fallbeschreibung/ Dokumentation
IP5 an Zahn 45
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. | Faktor | Betrag |
06.03. | GOZ 0010 | Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen einschließlich Erhebung des Parodontalbefundes sowie Aufzeichnung des Befundes | 1 | 2.30 | 12.94€ | |
06.03. | GOÄ 1 | Beratung - auch mittels Fernsprecher | 1 | 2.30 | 10.72€ | |
06.03. | 45 | GOZ 4050 | Entfernung weicher Beläge, Politur des Zahnes | 1 | 2.30 | 1.28€ |
06.03. | 45 | GOZ 2000 | Versiegelung der kariesfreien Zahnfissuren mit aushärtendem Kunststoff | 1 | 2.30 | 11.64€ |
06.03. | GOZ 1020 | Lokale Fluoridierung zur Verbesserung der Zahnhartsubstanz, zur Kariesvorbeugung und -behandlung, mit Lack oder Gel, je Sitzung | 1 | 2.30 | 6.46€ |
Gesamt: 43.04€
Berechnungsfähige Materialien
- Keine
Hinweise zur Abrechnung
- Wird an einem Zahn sowohl die Fissur als auch die Glattfläche versiegelt, darf die GOZ 2000 zweimal berechnet werden.
- Eine erweiterte Fissurenversiegelung berechtigt zur Abrechnung der GOZ 2000 neben der Füllungsposition.
- Die relative Trockenlegung ist in der Gebühr GOZ 2000 enthalten. Wird zur absoluten Trockenlegung ein Spanngummi verwendet, kann die GOZ-Nr. 2040 zusätzlich berechnet werden.
- Die Reinigung des Zahnes ist in der Versiegelung nicht enthalten. Hier kann die GOZ 4050/4055 oder die GOZ 1040 berechnet werden. Beachten Sie, dass Sie im Falle der Berechnung GOZ 1040 die Fluoridierung nach GOZ 1020 nicht abrechnen dürfen.