Behandlungsbereich/ Versorgungsform
Abrechnungsbereiche
Fallbeschreibung/ Dokumentation
Erweiterung um 32-42 Zähne und Neuplanung einer gebogenen mehrarmiger Klammer 44
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. | Faktor | Betrag |
19.05. | UK | BEMA 100b(i) | 1 | 50 | 50€ | |
19.05. | 44 | BEMA 98f | 1 | 22 | 22€ |
Berechnungsfähige Materialien
- Abformmaterialien
Berechnungsfähige Laborleistungen:
BEL II:
2x 001 0 Modell
1x 012 0 Mittelwertartikulator
1x 381 0 Sonstige gebogene Halte- und/oder Stützvorrichtung
1x 801 0 Grundeinheit ZE
4x 802 3 LE Einarbeiten Zahn
1x 802 5 LE Halte- und/oder Stützvorrichtung einarbeiten
+ 4x Materialkosten Konfektionszähne
Hinweise zur Abrechnung
Regelversorgung, löst Festzuschuss 6.4 und 3x 6.41 aus
Befund-Nr. 6.4.1 ist nur in Verbindung mit Befund-Nr. 6.4 ansetzbar, wenn mehr als ein Zahn erweitert wird. In solchen Fällen ist Befund-Nr. 6.4.1 für jeden weiteren zu erweiterten Zahn ansetzbar. Für die Erneuerung oder Wiederbefestigung
von Prothesenzähnen ist Befund-Nr. 6.4.1 nicht ansetzbar, da sich der Zahnstatus nicht ändert.
Nr. 98f BEMA ist nur bei Neuplanung einer mehrarmigen gebogenen Halte- oder Stützvorrichtung abrechenbar.