Behandlungsbereich/ Versorgungsform
Zahnersatz
Abrechnungsbereiche
BEMA
BEL II
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen
Fallbeschreibung/ Dokumentation
Erneuerung einer vestibulären Kunststoffverblendung an Teleskop oder Konuskrone 13
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. | Faktor | Betrag |
21.10. | BEMA Ä1 | Beratung eines Kranken, auch fernmündlich | 1 | 9 | 9.00€ | |
21.10. | 13 | BEMA 24b(i) | Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion von Kronen - b) Erneuerung oder Wiedereinsetzen einer Facette, einer Verblendschale oder dergleichen | 1 | 43 | 43.00€ |
Gesamt: 52€
Berechnungsfähige Materialien
Berechenbare Laborleistungen
BEL
- 1 x 001 0 Modell
- 1 x 155 0 Konditionierung je Zahn/Flügel
- 1 x 164 0 Vestibuläre Verblendung Komposit
- 1 x 801 0 Grundeinheit ZE
Hinweise zur Abrechnung
- Wird die Erneuerung der Facette im direkten Verfahren, d.h. direkt im Munde des Patienten, durch den Zahnarzt durchgeführt, können Materialkosten für Komposit und Haftvermittler in Rechnung gestellt werden.
- Versorgungsform:
- Regelversorgung
- löst folgende Festzuschüsse aus:
- 1x 6.9