Bruchreparatur der Metallbasis an der OK Modellguss mit Abformung - GKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Zahnersatz/Regelversorgung

Abrechnungsbereiche

BEMA
BEL II
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

OK Modellguss ist die Metallbasis gebrochen. Abformung notwendig.

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
26.07.OKBEMA
100b(i)
Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese größeren Umfanges (mit Abformung)15050
Gesamt: 50

Berechnungsfähige Materialien

Abformmaterial Lotmaterial

Hinweise zur Abrechnung

Versorgungsform:

  • Regelversorgung

löst folgende Festzuschüsse aus:

  • 1x 6.3

 

Befund-Nr. 6.3 ist für Wiederherstellungen mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich ansetzbar. Bei einer Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung an einer Metallbasis ist in wenigen Fallkonstellationen (z.B. Sprung ohne Formveränderung der Metallbasis) eine Wiederherstellung ohne Abformung denkbar. Da Nr. 100a BEMA bei Befund Nr. 6.3 nicht hinterlegt ist, handelt es sich hierbei um eine gleichartige Versorgung, die nach Nr. 5250 GOZ berechnet wird.

Nr. 807 0 BEL II (Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung) ist in den Regelversorgungsleistungen bei Befund-Nr. 6.3 abgebildet. Auf Vermittlung des Bundesschiedsamtes Zahntechnik haben sich die Vertragspartner des BEL II, GKV-SV und VDZI, darauf geeinigt, dass mit dem Inkrafttreten des neuen BEL II zum 01.04.2014 in Verbindung mit der Nr. 807 0 BEL II Kosten für Lotmaterial abgerechnet werden können.