Adhäsivbrücken mit Metallgerüst 11,21, Freiendbrücke (Marylandbrücke), 15-jähriger Patient

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Zahnersatz

Abrechnungsbereiche

BEMA
BEL II
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

15-jähriger Patient mit fehlenden Zähnen 21,11, wird versorgt mit Adhäsiv-Freiendbrücken mit Metallgerüst, 12,22 werden nicht präparariert

TP                
R      AABVABVA      
B       ff       
 18171615141312112122232425262728
 48474645444342413132333435363738
B                
R                
TP                

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
20.07.12-11BEMA
93
1335335
20.07.21-22BEMA
93
1335335
20.07.okBEMA
98a
12929
Gesamt: 699

Berechnungsfähige Materialien

Abformmaterial, Bissmaterial

zahntechnische Leistungen nach

BEL II:

2x 0010 Modell

1x 0120 Einstellen im Mittewlwertartikulator

1x 0211 Individueller Löffel

1x 0051 Sägemodell

2x 1023 Flüge für Adhäsivbrücke, je Flügel

2x 1550 Konditionierung je Flügel/Zahn

2x 1100 Brückenglied, Metall

2x 1620 vestibuläre Verblendung Keramik

4x 9700 Verarbeitungsaufwand NEM

ggf. Versandkosten bei Fremdlabor

 

Hinweise zur Abrechnung

Löst Festzuschuss 2.2 und 2x 2.7 aus, entspricht der Regelversorgung

CAVE: Bei einflügeligenAdhäsivbrücken zum Ersatz eines Schneidezahns sollte der an das Brückenglied der Adhäsivbrücke angrenzende Zahn, der nicht Träger eines Flügels ist, nicht überkronungsbedürftig (Befund ww) und nicht mit einer erneuerungsbedürftigen Krone (Befund kw) versorgt sein.

Zahnersatz-Richtlinie Nr. 24
Bei Versicherten, die das 14. aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, können zum Ersatz von zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen bei ausreichendem oralen Schmelzangebot der Pfeilerzähne eine einspannige Adhäsivbrücke mit Metallgerüst mit zwei Flügeln oder zwei einspannige Adhäsivbrücken mit Metallgerüst mit je einem Flügel angezeigt sein.