Analognummer:
2400a
Punktzahl:
70
Zeit (in Min):
2,0
Behandlungsbereich
Allgemeine Leistungen
Beschreibung
Erläuterung
Über ein Mundstück wird die Atemluft des Patienten in ein Messgerät eingeleitet und analysiert. Dabei werden insbesondere die sogenannten flüchtigen Schwefelverbindungen gemessen, deren Menge Aufschluss über die Ursachen der chronischen Halitosis-Erkrankung geben kann.
p+w-Kommentar
- Diese Maßnahme ist nicht im Leistungsverzeichnis der GOZ oder GOÄ enthalten. Sie kann daher als notwendige zahnärztliche Maßnahme analog nach § 6 Abs. 1 berechnet werden.
- Als eine nach Art, Kosten und Zeitaufwand gleichwertige Leistung kann z.B. die GOZ-Nr. 2400 angesehen werden:
- Messung des „foeter ex ore“, gem. § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. 2400, elektrometrische Längenbestimmung eines Wurzelkanals
- Die Leistung kann ebenfalls nach § 2 Abs. 3 als Verlangensleistung mit dem Patienten vor Behandlungsbeginn schriftlich vereinbart werden. Hinweis: keine Erstattung durch die PKV!
Abrechnungsart
Analogleistung
Privat abrechnen