2380 Amputation der avitalen Milchzahnpulpa, je Zahn

Punktzahl:
160
(1) 9,00 (2.3) 20,70 (3.5) 31,50
Gebührenziffer:
2380
Behandlungsbereich:
Endodontie

Beschreibung

Amputation und endgültige Versorgung der avitalen Milchzahnpulpa

Leistungsinhalt

  • Entfernung der gesamten avitalen Milchzahnkronenpulpa
  • Dauerhafte medikamentöse Abdeckung der freigelegten Wurzelpulpa am Wurzelkanaleingang

Dokumentation

  • Zahnangabe
  • Vitalitätsprüfung
  • ggf. Anästhesie mit Begrüdung
  • Trepanation
  • Entfernung der gesamten avitalen Milchzahnkronenpulpa
  • Material für die dauerhafte medikamentöse Abdeckung
  • provisiorische Versorgung oder defintive Versorgung

Musterbeispiele für mögliche Begründungen

  1. Überdurchschnittlich schwierige Entfernung der Kronenpulpa. Mehrere medikamentöse Schichten zum Schutz der Restpulpa notwendig.
  2. Erhöhte Schwierigkeit, erhöhter Zeitaufwand, schwer zugängliche Kavität und erschwerte Sicht bei geringer Mundöffnung.
  3. Besondere Schwierigkeit und erhöhter Zeitaufwand wegen Umfang und Tiefe der Kavität.
  4. Erheblich erhöhter Zeit- und Mehraufwand da verminderte Belastbarkeit, Behandlungsablauf erheblich verzögert.

Kommentare / Hinweise

Januar 2021

  1. Die Amputation und Versorgung beinhalten die Entfernung der gesamten avitalen Milchzahnkronenpulpa und die dauerhafte medikamentöse Abdeckung der freigelegten Wurzelpulpa am Wurzelkanaleingang.
  2. Das Exkavieren ist nicht Bestandteil dieser Leistungsnummer, sondern wird im Zusammenhang mit der Füllungsleistung oder einer konfektionierten Kinderkrone berechnet.
  3. Die provisorische Versorgung der Zahnkavität oder deren definitive Versorgung ist gesondert berechnungsfähig.
  4. Die Leistungsnummer zur Devitalisierung der Pulpa einschl. Exkavierens und provisorischen Verschlusses ist entfallen. Eine Berechnung muss ggf. analog erfolgen.
  5. Eine Mortalamputation an einem bleibenden Zahn ist ggf. analog berechnungsfähig.
Kommentarquelle:
BZÄK

Referenzziffer