2685 Reposition eines Zahnes

Gebührenziffer:
2685
Behandlungsbereich:
Chirurgie

Beschreibung

Reposition eines Zahnes

Gesetzlich abrechenbar

BEMA Bewertungszahl:
23
Abrechenbar je:
je Zahn

Leistungsinhalt

• Reposition des luxierten oder subluxierten Zahnes in sein Zahnfach

Kommentare / Hinweise

  1. abrechenbar je repositioniertem Zahn
  2. nicht abrechenbar sind Zuschläge zu ambulanten vertragszahnärztlichen Operationsleistungen nach den Nrn. 440 bis 445 GOÄ
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss