UP4 Nachadaption des Protrusionsgrads

BEMA Bewertungszahl:
10
BEMA Nr.:
UP4
Behandlungsbereich:
Schienen und Aufbissbehelfe

Beschreibung

Nachadaption des Protrusionsgrads

Leistung

Nachadaption des Protrusionsgrads

Dokumentation

  • Bereich der Nachadaption
  • Welcher Protrusionsgrad
Abrechenbar je:
Unterkieferprotrusionsschiene

Kommentare / Hinweise

UP4

Nachadaption des Protrusionsgrads

Die Leistung nach Nr. UP4 erfolgt in Abstimmung mit dem Vertragsarzt, der die Versorgung des Versicherten mit der Unterkieferprotrusionsschiene veranlasst hat.

Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss

BEMA-Nr. UP4:

Nachadaption des Protrusionsgrads

Im Anschluss an die Erstanpassung der Schiene wird deren Wirksamkeit im weiteren Therapieverlauf vonseiten der Vertragsärztin oder des Vertragsarztes überprüft, die/der die zahnärztliche Versorgung mit der Schiene veranlasst hat.

Erforderliche Nachadaptionen hinsichtlich der Einstellung des Protrusionsgrads werden von der Vertragszahnärztin oder dem Vertragszahnarzt vorgenommen. Hierfür werden 10 Punkte angesetzt.

Die Nachadaption kann auf Veranlassung der Vertragsärztin oder des Vertragsarztes erfolgen.

Des Weiteren kann eine Nachadaption des Protrusionsgrads aus zahnärztlicher Indikation erforderlich werden. Auch sie erfolgt in Abstimmung mit der Vertragsärztin oder dem Vertragsarzt.

Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss

Abrechnungsbeispiele

Gerichtsurteile

Beschlossen durch