55 Reimplantation eines Zahnes, ggf. einschließlich einfacher Fixation an den benachbarten Zähnen

BEMA Bewertungszahl:
72
BEMA Nr.:
55
Behandlungsbereich:
Chirurgie
Abkürzung:
RI

Beschreibung

Reimplantation eines Zahnes, ggf. einschließlich einfacher Fixation an den benachbarten Zähnen

Leistung

  • Reimplantation eines Zahnes
  • Erstversorgung der Wunde
  • ggf. Fixation an den benachbarten Zähnen
  • ggf. einfache Schienung mittels Kunststoff

Dokumentation

  • Patientenaufklärung, Einverständniserklärung des Patienten
  • Zahnangabe
  • besondere Umstände während des Behandlungsablaufes
  • Patienteninformation über Verhaltensmaßregeln
Abrechenbar je:
Zahn

Abrechnungsbestimmungen

  • keine

Kommentare / Hinweise

  1. Die einfache Fixation des implantierten Zahnes ist mit der Gebühr abgegolten.
  2. Die Fixation mit Klebebracket und Teilbogen kann nach den Nrn. 126a und 127a abgerechnet werden.
  3. Fixationen mit Drahthäkchen, Drahtligaturen oder dergleichen können mit Nr. Ä2697 (EDV-Nr. 2697) abgerechnet werden.
  4. Kunststoffschienungen mit Hilfe der Säure-Ätz-Technik werden nach Nr. K4 über das Kieferbruchformular abgerechnet.
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
  1. Transplantation eines Zahnes (außervertragliche Leistung)
  2. Transplantate (außervertragliche Leistung)
  3. Implantate (außervertragliche Leistung)
  4. transdentale Fixation (außervertragliche Leistung)
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss

Gerichtsurteile

Beschlossen durch