37 Stillung einer übermäßigen Blutung durch Abbinden oder Umstechen eines Gefäßes oder durch Knochenbolzung

BEMA Bewertungszahl:
29
BEMA Nr.:
37
Behandlungsbereich:
Chirurgie
Abkürzung:
Nbl2

Beschreibung

Stillung einer übermäßigen Blutung durch Abbinden oder Umstechen eines Gefäßes oder durch Knochenbolzung

Leistung

Stillung einer übermäßigen Blutung durch Abbinden, Umstechen eines Gefäßes oder Knochenbolzung, Versorgung mit einer Naht und primäre Wundversorgung.

Dokumentation

  • Angabe der Blutungsregion
  • genau Beschreibung der Maßnahmen
  • Patienteninformation über Verhaltensmaßregeln
Abrechenbar je:
Blutungsstelle

Abrechnungsbestimmungen

  1. je Sitzung, auch neben einem chirurgischen Eingriff unter der Voraussetzung, dass ein erheblicher zusätzlicher Zeitaufwand entstanden ist
  2. nicht neben den Nrn. 36, 38 oder 46 berechnet werden, soweit Maßnahmen in derselben Sitzung an derselben Stelle erfolgen
  3. Medikamente können auf den Namen des Patienten zu Lasten der Krankenkasse verordnet werden, bei den Ersatzkassen teilweise auch im Rahmen des Sprechstundenbedarfs möglich
  4.  je Blutungsstelle
  5. für Stillung einer übermäßigen Blutung durch
  • Abbinden
  • Umstechen eines Gefäßes
  • Knochenbolzung 

Kommentare / Hinweise

  1. Die Nr. 37 ist dann abrechenbar, wenn eine Blutung durch Umstechen des Blutgefäßes oder durch Knochenbolzung erfolgen muss.
  2. Die Nr. 37 kann neben allen chirurgischen Eingriffen abgerechnet werden, bei denen eine Blutung durch andere Maßnahmen nicht beherrschbar ist.
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss

Gerichtsurteile

Beschlossen durch